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Spielotheken Klagen gegen Konzessions-Entzug

Stendaler Spielhallen-Betreiber sind vor das Verwaltungsgericht gezogen. Kommende Woche gibt es einen ersten Verhandlungstermin.

Von Bernd-Volker Brahms 24.11.2017, 14:29

Stendal l Auch mehr als drei Monate nach Inkrafttreten einer neuen Gesetzeslage bei den Spielhallen kann die Stadt Stendal dieses nicht konsequent durchsetzen. Wie berichtet, verloren acht Spielstätten in der Hansestadt zum 30. Juni ihre Konzession. Lediglich drei Spielhallen durften ab dem Zeitpunkt noch weiter betrieben werden. Doch es sind weit mehr, die derzeit offen sind. Geschlossen haben eine Spielstätte im Birkenhagen und eine in der Breiten Straße.

„Derzeit sind noch fünf Widerspruchsverfahren offen", teilt Stadtsprecher Klaus Ortmann auf Nachfrage mit. Viermal läuft der Widerspruch gegen das Auslaufen der Konzession, einmal gegen die Schließungsverfügung nach alter Konzession und der Ablehnung des neuen Antrags. Mittlerweile sind in den Fällen Klagen anhängig.

Die Umsetzung des Spielhallengesetzes sei strittig, sagt Ortmann, daher nehme die Durchsetzung der neuen Regelung Zeit in Anspruch. Doch, worum geht es im Kern? Mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Spielhallen in einem Umkreis von 200 Metern nicht mehr dort betrieben werden dürfen, wo es Einrichtungen gibt, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden. 

Strittig sei vor allem, ob Kindertagesstätten und Grundschulen als Kindereinrichtungen in Sinne des Gesetzes anzusehen sind, erläutert Ortmann. Teilweise werde die Auffassung vertreten, Kinder unter 12 Jahren würden von Spielhallen nicht beeinflusst, so dass Einrichtungen für Kinder dieses Alters im nähren Umfeld dem Betrieb einer Spielhalle nicht entgegenstünden. Strittig sei weiterhin, von welchen Meßpunkten ausgegangen wird: Haustür, Gebäude oder Grundstücksgrenze?

In der Sache seien bereits mehrere Musterverfahren anhängig, in denen die Hansestadt die beantragte Konzession verweigert hat. In drei dieser Verfahren hat das Verwaltungsgericht Magdeburg nunmehr einen Verhandlungstermin für den 29. November anberaumt, so dass in Kürze mit ersten Gerichtsentscheidungen zu rechnen sei, teilt Ortmann mit. 

Abhängig vom Ausgang der Verfahren werde die Stadt über das weitere Vorgehen entscheiden, so der Sprecher. Aufgrund der Überlastung der Verwaltungsgerichte sei ein früherer Termin leider nicht möglich gewesen.

Die Volksstimme hat bei der Verwaltung im Rathaus explizit nach zwei Fällen gefragt: die Spielhalle im Bahnhof sowie die Spielhalle am Tangermünder Tor. Im Fall der Spielhalle am Bahnhof ist diese keine 200 Meter entfernt von der Ganztagsgrundschule. In diesem Fall sei der Betreiber der Meinung, dass eine Grundschule kein Versagungsgrund für eine Konzession sei, teilt Stadtsprecher Ortmann mit. Es sei eine Klage anhängig. Im Fall der Spielhalle am Tangermünder Tor ist es so, dass die nahe gelegene Tanzschule in der Fabrikstraße „deutlich mehr als 200 Meter" von der Spielhalle entfernt liege und somit keinen Versagungsgrund darstelle, so Ortmann. 

Bislang waren die Spielhallen für die Stadt durchaus eine lukrative Einnahmequelle, die nun wohl weitgehend wegbrechen wird. Im Jahre 2016 gab es Einnahmen aus Vergnügungssteuern speziell aus dem Bereich Spielhallen in Höhe von 278.686,52 Euro.

Die Spielhallen werden von Rathausmitarbeitern regelmäßig kontrolliert, inwiefern Vorschriften dort eingehalten werden beispielsweise zum Jugendschutz. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der personellen Ressourcen passiere dies etwa 10 bis 15 Mal im Jahr, heißt es. In Stendal gab es bis Juli insgesamt elf Spielhallen, die letzte neue Konzession gab es 2015 für die Spielhalle am Tangermünder Tor.