1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Stendaler ärgern sich über Straßenausbau

Stadtentwicklung Stendaler ärgern sich über Straßenausbau

In Stendal wird die Schönbeckstraße saniert - gegen den Willen, aber mit dem Geld der Anlieger. Mitspracherecht haben sie nicht.

Von Egmar Gebert 12.02.2018, 00:01

Stendal l Wenn eine Straße saniert werden soll, klingt das nicht unbedingt nach Konfliktpotenzial. Und doch gibt es solches immer wieder, wenn Stadt- oder Gemeindeverwaltungen Pläne schmieden, die den Bewohnern der betreffenden Straßen nicht so recht schlüssig erscheinen. Mal ist es der Straßenbelag, zu dessen Oberfläche die Meinungen auseinandergehen, mal sind es die Kombination von Rad- und Gehweg, die nicht oder gerade gewollt ist, und ein anderes Mal erregen sich die Gemüter an zu wenigen Pkw-Stellflächen.

Beispiele gesucht? In Stendal gibt es derer mehrere. Das jüngste liefert die Schönbeckstraße. Bereits im Juni, als die Stadt den Bewohnern die Sanierungspläne offenbarte, machten Anwohner ihrem Unmut über aus ihrer Sicht überzogene, unnötige und damit auch unnötig teure Sanierungsideen, die sie letztendlich mitzubezahlen hätten, Luft. So sehr und so eindrücklich, dass der Stadtentwicklungsausschuss seinen eigentlich für Anfang September angepeilten Sanierungsbeschluss für die Schönbeckstraße verschob.

Die Bürger sollten erneut gehört und ihre Argumente gegen die der Stadtverwaltung aufgewogen werden. Erstere waren (und sind es noch) der Meinung, eine Teilsanierung der nicht unbedingt als verschlissen zu bezeichnenden Schönbeckstraße würde genügen. Die Straße wurde in den 1990er Jahre n schon mal saniert. Die Verwaltung hält eine Komplettsanierung für unabdingbar. So beschloss es Anfang Oktober dann auch der Stadtentwicklungsausschuss. Einige Anwohner drohten darauf rechtliche Schritte an.

719.000 Euro soll der Straßenbau inklusive Planungen, Regenwasserkanal und Beleuchtung kosten. Rund 160.000 Euro mehr als die Sanierung der parallel verlaufenden Haackestraße kostet. Willkür?

Aus dem Stendaler Rathaus kommt auf Volksstimme-Nachfrage ein deutliches Nein. „Andere bauliche Voraussetzungen“ als in der Haackestraße, die zum Beispiel den Einbau einer „Tragschicht aus Dränbeton“ in der Schönbeckstraße nötig machen, und ein um 20 Meter längerer und daher auch um 20 Meter mehr zurückzubauender Regenwasserkanal werden angeführt. Ebenso die Tatsache, dass die Fahrbahn der Schönbeckstraße im Gegensatz zu der in der Haackestraße ein Dachprofil benötige, was wiederum mehr Straßenabläufe, mehr Anschlussleitungen und mehr Gosse erforderlich mache.

Soviel zu einem der Streitpunkte. Alle aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Über allem jedoch schwebt die Frage, welche Mitspracherechte die Anwohner einer Straße haben, wenn diese ausgebaut oder saniert werden soll. Immerhin werden sie oftmals und auch in der Schönbeckstraße über Straßenausbaubeitragssatzungen in die Pflicht genommen – in die Pflicht, die Sanierung ihrer Straße anteilig mitzubezahlen. Einzelne zahlen mehrere Zehntausend Euro.

Ein Recht auf Mitsprache hätten die Bürger nicht, beantwortet die Kommunalaufsicht die Anfrage der Redaktion mit Blick in das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Wohl aber habe die Kommune die Pflicht, die „späteren Beitragspflichtigen“ über die „beitragsauslösende Maßnahme und die zu erwartende Kostenbelastung zu unterrichten. Auch habe die Kommune die Pflicht, die Bürger anzuhören. Die Stendaler Stadtverwaltung wiederum bestätigt, das getan zu haben.

Würde die Stadt Stendal von den Anliegern wiederkehrende Beiträge erheben, was sie nicht tut, dann könnte sie die Bürger bei der Planung beteiligen.

Sie könnte die Art und Weise des Ausbaus und die zeitliche Einordnung zum Beispiel von der Zustimmung der Beitragspflichtigen, also der Haus- und Grundstückseigentümer der Straße abhängig machen. Könnte, muss aber nicht. Eine Ermessensfrage, die auch nur dann steht, wenn die auszubauende Straße nicht dem Durchgangsverkehr dient, so die Kommunalaufsicht.

Kann-Bestimmungen, sprich solche, die im Ermessen der Kommune liegen, gibt es übrigens auch für den Fall, dass die Kommune einmalige Ausbaubeiträge erhebt. Stendal tut das. Die Stadt hätte also durchaus die Möglichkeit gehabt, die Straßenausbaumaßnahmen von der Zustimmung der Anwohner abhängig zu machen, so sie es denn gewollt hätte und so es sich bei der auszubauenden Straße um eine Anliegerstraße handelt.

Und auch hier scheiden sich die Geister. Die Stadt sagt: Die Schönbeckstraße ist eine Anliegerstraße. Die Anwohner derselben sehen ihre Straße als Durchgangsstraße. Noch einmal die Kommunalaufsicht zur Definition: „Bei Anliegerstraßen handelt es sich um solche Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden ... Grundstücke dienen.“

Ist das in der Schönbeckstraße so? Der Streit auch darüber schwelt weiter.