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Stadtrat Kommune zahlt Spinnerbekämpfung

30.000 Euro an Betreiberverein des Wildparks Weißewarte und Kommune will Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners finanzieren.

Von Rudi-Michael Wienecke 01.10.2020, 09:00

Weißewarte l Nachdem in den vergangenen Wochen bereits 30.000 Euro von der Kommune an den Betreiberverein des Wildparkes in Weißewarte flossen, wird nun die zweite Rate in gleicher Höhe gezahlt. Einem entsprechenden Antrag von Dietrich Schultz (parteilos) stimmte der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung zu. „Der Betreiberverein braucht diese Mittel dringend, um erforderliche Reparaturen und Sanierungen sowie Investitionen, vor allem in das Futterhaus und die Futteraufbereitung, zu tätigen“, begründete Schultz in seinem Antrag.

Grundlage für diese Zuwendungen ist ein Stadtratsbeschluss aus der Vergangenheit, der besagt, dass die Kommune sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr je 100.000 Euro auf das Konto des Betreibervereins überweist. Als Bedingung für die Zahlung verlangte die Stadt unter anderem neben einem Wirtschaftsplan auch das Vorliegen einer Zoogenehmigung. Letzte Auflage sorgte während der jüngsten Ratssitzung für Diskussionen, denn eine Genehmigung dieser Art wurde noch nicht erteilt. Der Stadtrat und Weißewarter Ortsbürgermeister Marco Radke (CDU) verwies in diesem Zusammenhang allerdings auf die aktuelle Duldung des Betriebs durch die Behörde, welche die Zahlung rechtfertige.

Der Betreiberverein seinerseits ist verpflichtet, sich zum Jahresende in die Bücher schauen zu lassen. Er muss nachweisen, wie die kommunalen Mittel verwendet wurden.

Thematisiert wurde an diesem Abend auch die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf dem Areal des Wildparks. So schlägt die Verwaltung vor, diese auch künftig durch die Kommune finanzieren zu lassen. Das letzte Wort spricht in dieser Angelegenheit allerdings der Stadtrat, der auf einer der kommenden Sitzungen den entsprechenden Beschluss fassen muss. Dabei ist klarzustellen, ob die gegebenenfalls anfallenden Kosten aus dem kommunalen Haushalt zu zahlen sind oder ob sie mit der jährlichen Bezuschussung verrechnet werden.

Die aktuelle Faktenlage sieht so aus, dass mit der Übernahme des Wildparks durch den Betreiberverein dieser auch für die Verkehrssicherungspflicht des Areals verantwortlich ist. Jedoch gibt es keine gesetzliche Verpflichtung , die die Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner vorschreibt, dies wäre dem Betreiber also freigestellt. Die Verwaltung sieht es jedoch als öffentliches Interesse an, hier weiterhin tätig zu werden, um Gefahr von Besuchern und Mitarbeitern abzuwenden.

Da die zentral durch den Landkreis koordinierte Spinnerbekämpfung durch das Land gefördert wird, müsste die Kommune nur rund 30 Prozent der Kosten tragen. Bekämpft werden kann das Insekt in einem der größten zusammenhängenden Eichengebiete auf dem Territorium der Einheitsgemeinde per Hubschrauber aus der Luft.