1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Erleichterung in der Stadtpolitik

Stadtrat Stendal Erleichterung in der Stadtpolitik

Die Stendaler Stadratswahl muss nicht wiederholt werden, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Stendals Politiker sind erleichtert.

18.10.2017, 11:03

Stendal l „Endlich“ – dieser Stoßseufzer war deutlich bei  Mitgliedern des Stendaler Stadtrats vernehmbar: Die Wahlwiederholung vom Juni 2015 ist gültig. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes sorgte für ein Aufatmen, aber auch für Unverständnis.

CDU/Landgemeinden-Fraktionschef Hardy Peter Güssau freute sich über die „Rechtsklarheit“: „Das Tauziehen vor Gericht hat damit hoffentlich ein Ende.“ Durch diese Entscheidung werde der Stadtrat erst 2019 regulär gewählt.

Auch Linke/Grüne-Fraktionschef Joachim Röxe bekannte: „Ich bin ganz zufrieden.“ Da das „Damoklesschwert einer Neuwahl nicht mehr über uns schwebt“, hofft Röxe, dass „nun etwas mehr Ruhe in die Stadtpolitik kommt und wir uns mehr auf die eigentlichen Aufgaben konzentrieren können“.

SPD/FDP/ Piraten/Ortsteile-Fraktionsvorsitzender Herbert Wollmann sieht das ähnlich und sprach von einer „vernünftigen Entscheidung“. Es wäre wohl kaum möglich, „die Wähler für eine erneute Wiederholung der Wahl an die Wahlurnen zu bekommen“.

Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) freute sich zudem über die Anerkennung der „korrekten Arbeit des Wahlausschusses und des Wahlleiters“ und bedankte sich bei „den Juristen der Stadtverwaltung für die solide Arbeit“.

Enttäuscht ist dagegen Tom Klein, der mit seiner Klage das ganze Verfahren ins Rollen gebracht hatte. Ihn ärgern nicht nur der Ausgang und das langwierige Verfahren. „Das fördert nicht gerade das Ansehen des Rechtsstaates, denn faktisch ist dieses Urteil nun so, als wäre nie etwas passiert. Aber die Kandidatenliste wurde definitiv im Nachgang verändert und erst nach dem Erwischt-werden korrigiert“, kritisierte er das Gerichtsurteil: „Die Demokratie hat heute wieder einen Tiefschlag erlitten.“

Ob er weitere Schritte einleitet, will er entscheiden, wenn die schriftliche Begründung vorliegt. Möglich ist noch der Antrag auf Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eines kündigte er gestern schon einmal an – seine Kandidatur bei der nächsten Kommunalwahl: „Denn die Aktivitäten bei der FDP und auch bei der CDU sind mit Sicherheit nur die Spitze des Eisbergs, und es gibt ganz bestimmt noch einiges mehr aufzuarbeiten“, argwöhnt er.

Auch AfD-Vorstandsmitglied Arno Bausemer sieht das Urteil kritisch: „Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Gelegenheit verpasst, die Fälschungen und Fehler der Stendaler FDP zu bestrafen. Neuwahlen wären der einzige Weg gewesen, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat wieder herzustellen.“

Bausemer gehörte zu der Handvoll Besucher, die neben einem halben Dutzend Medienvertretern die knapp einstündige Verhandlung im Magdeburger Justizzentrum verfolgten. In deren Verlauf wurde sehr schnell deutlich, dass der Vierte Senat nicht der Ansicht des Verwaltungsgericht folgen würde, wonach die Nominierung der FDP-Bewerber gegen die Grundsätze einer geheimen Wahl verstoßen und das Wahlergebnis beeinflusst hätten.

Intensiv befasste sich das Gericht damit, ob FDP-Spitzenkandidat Marcus Faber überhaupt auf dem Wahlzettel erscheinen durfte. Faber erklärte, dass er trotz seines Berliner Arbeitsplatzes bei einem Lobbyverband damals weitgehend im elterlichen Wohnhaus gelebt habe. Nur „ein- bis zweimal in der Woche“ habe er in der Berliner Wohnung seiner damaligen Verlobten übernachtet.

„Wir konnten keine Wohnung in Berlin feststellen“, sagte auch Rechtsamtsleiter Rüdiger Hell. Kleins Anwältin Gudrun Sommerfeld konterte: Es sei „lebensfremd“, wenn man in Fabers Situation „in sein Kinderzimmer zu Mutti fährt“. Die Richter gehen jedoch von Fabers Wohnsitz in Stendal aus – und damit dessen Wählbarkeit.