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Stadttor-Besuch Bei Verstößen droht ein Bußgeld

Für die beiden Stendaler Stadttore soll künftig eine Benutzungssatzung gelten. Stadträte fordern zudem ein Nutzungskonzept.

Von Donald Lyko 27.04.2017, 02:00

Stendal l Das Uenglinger Tor und das Tangermünder Tor gehören zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten der Stadt, die nicht nur von Touristen gern besucht werden. Das läuft seit langem problemlos – aber jetzt soll die Benutzung beider Stadttore mit einer Satzung geregelt werden. Auch, damit die Stadt bei Verstößen aktiv werden und Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro (so sieht es der Satzungsentwurf vor) ahnden kann. Die Stadt wolle mit der Satzung „auf vernünftige Art und Weise“ regeln, was bei der Nutzung der Tore erlaubt ist und was nicht, erklärte Stadtsprecher Klaus Ortmann am Dienstagabend im Kulturausschuss. Ähnliche Satzungen gibt es bereits für andere öffentliche Einrichtungen und Grünflächen der Stadt.

Neben den Öffnungszeiten – sie werden allerdings nicht konkret benannt, es gibt nur den Hinweis auf Aushänge und die Internetseite der Stadt – regelt die Satzung, dass Waffen und Alkohol nicht in die Stadttore mitgenommen werden dürfen, auch für Hunde sind die Tore tabu. Untersagt wird das Hinabwerfen von Gegenständen, Rauchen, Lärmen in jeglicher Form, die Verrichtung von Notdurft, die Verunreinigung sowie das Übersteigen oder Überklettern der Brüstungen und Absperrungen. Dem Verkauf von Waren aller Art einschließlich Speisen und Getränke, dem Anbieten gewerblicher Leistungen sowie dem Filmen und Fotografieren zu gewerblichen Zwecken, Musikdarbietungen aller Art sowie Vergnügungsveranstaltungen und Versammlungen muss die Hansetadt zustimmen, ansonsten ist es untersagt. Die Aufsichtspersonen üben das Hausrecht der Stadt aus und können zum Beispiel Personen, die erkennbar alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen, aus dem Stadttor verweisen.

Auf dem Tisch haben die Stadträte auch eine Gebührensatzung für die Benutzung der Tore, wobei lediglich die Gebührensatzung von 1998 überarbeitet worden ist. Die DM-Eintrittspreise wurden in Euro umgewandelt, eine grundsätzliche Erhöhung gab es nicht. Während diese Vorlage im Kulturausschuss ohne Diskussion einstimmig befürwortet wurde, gab es bei der Benutzungssatzung eine längere Diskussion. Die mündete im Antrag von Ludwig Reinig (Fraktion Linke/Grüne), den Beschluss über die Satzung zurückzustellen, bis ein Nutzungskonzept für die Stadttore vorliegt. Dieses Vorgehen fand im Kulturausschuss keine Mehrheit. Mit sechs Ja-Stimmen bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde die Beschlussvorlage durchgewunken.

Das Nutzungskonzept soll es dennoch geben. „Wir wollen das jetzt noch mal anpacken“, versicherte Klaus Ortmann und kündigte an, das Papier nach der Sommerpause, vermutlich eher zum Jahresende, vorzulegen.

Vom Konzept erhofft sich Ludwig Reinig Festlegungen dazu, was Vereinen möglich ist, die sich mit Projekten einbringen möchten. „In der Satzung stehen sehr viele Verbote und Gebote, aber für den Nutzer muss auch erkennbar sein, was möglich ist“, sagte Reinig. Zur Nutzungsfrage gehört für ihn zum Beispiel, wie das Tangermünder Tor, das nicht mit einer Aussichtsplattform wie das Uenglinger Tor punkten kann, mit einer Ausstellung oder mit Schautafeln attraktiver gemacht werden kann. Denn, so Reinig, für die 1,50 Euro Eintritt (Erwachsene) sollte auch etwas geboten werden.

Das war für die Mitglieder im Finanzausschuss, der ebenfalls am Dienstag getagt hat, ein Grund dafür, noch nicht über die Gebührensatzung abzustimmen. Denn wenn auf Basis eines Nutzungskonzeptes den Besuchern mehr geboten wird, könnte der Eintrittspreis leicht erhöht werden. Der Benutzungssatzung stimmte der Finanzausschuss zu mit dem Argument, das auch im Kulturausschuss vorgetragen worden war: Ein Nutzungskonzept gehöre nicht in die Satzung.