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Stalking-Prozess Angeklagter wollte Frau die Füße lecken

Wegen Stalkings stand jetzt ein 36-Jähriger in Stendal vor Gericht. Er hatte einer Frau 22 teils pornografische Nachrichten geschickt.

Von Wolfgang Biermann 12.04.2017, 23:01

Stendal l Um den Straftatbestand der Nachstellung, auch als Stalking bekannt, ging es jüngst am Amtsgericht. Ein 36-Jähriger aus Münster (Nordrhein-Westfalen), der nach längerem Aufenthalt im Landkreis Stendal nunmehr in Niedersachsen lebt, war angeklagt, im September vorigen Jahres einer jungen Frau im Raum Osterburg per Smartphone „22 Sprach-, Bild- und Videonachrichten, teils pornografischen Inhalts“ übersendet zu haben. Dafür muss der Wiederholungstäter nun 2000 Euro Geldstrafe zahlen.

In den Nachrichten ging es darum, dass er der Mutter eines Kindes unter anderem die Füße lecken wollte. Es war nicht das erste Mal, dass er die junge Frau, Freundin einer Ex-Freundin des Angeklagten, die er nur zweimal gesehen und rein zufällig als Adressatin der Nachrichten ausgewählt haben will, mit derartigen Nachrichten malträtierte. Schon vor drei Jahren bekam sie ähnliche Nachrichten. Das Verfahren war damals eingestellt worden. „Ich hatte wirklich Angst“, sagte die Mittzwanzigerin als Zeugin jetzt vor Gericht aus.

Er habe zwar keine konkrete Erinnerung daran, aber: „Ich gebe das natürlich zu. Dass es gerade diese Frau getroffen hat, tut mir leid“, sagte der Angeklagte. Für die Nachrichten hatte er als Absender einen falschen Namen benutzt. Nach Erstatten der Anzeige durch die junge Frau war die Polizei ihm trotzdem über die Telefonnummer auf die Schliche gekommen. „Ich hatte gerade eine schwere Zeit hinter mir“, gab er an, „und einen über den Durst getrunken.“ Außerdem sei er zur Tatzeit von der Droge Crystal Meth abhängig gewesen.

Inzwischen hätte er einen „Neuanfang gestartet“ und eine Suchttherapie gemacht. Er gehe einer geregelten Arbeit nach und verdiene sein Brot als Kraftfahrer. Zudem gab der 36-Jährige an, er hätte „Facebook abgeschafft“, um nicht wieder in Versuchung zu geraten.

In seinem Vorstrafenregister finden sich drei Einträge. Zwei davon haben mit Stalking zu tun. So ist er vom Amtsgericht Stadthagen (Niedersachsen) im Vorjahr per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einer Frau eine E-Mail geschickt hatte. Auch darin hieß es, dass er ihr die Füße lecken wolle. Dumm nur: die Frau ist Polizeibeamtin. „Das ist doch ekelhaft, so was macht man nicht.“

Wegen „beharrlicher Nachstellung per Telekommunikationsmitteln“ verurteilte Amtsrichter Thomas Schulz den Angeklagten zu 40 Tagessätzen à 50 Euro (2000 Euro) Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte 2500 Euro gefordert. Der Straftatbestand der Nachstellung sei erfüllt, hieß es im Urteil. Demnach betrage das „Regelstrafmaß Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe“.