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Stendaler Stadtrat Auch Wahlwiederholung Fall fürs Gericht

Ex-AfD-Mitglied Tom Klein will Klage gegen die Stadtratswahl einreichen.

18.09.2015, 23:01

Stendal l Ob die Wiederholung der Stadtratswahl vom 21. Juni gültig ist, wird sich vor dem Verwaltungsgericht entscheiden. Stadtrats-Kandidat und Ex-AfD-Mitglied Tom Klein kündigte jetzt an: „Ich werde Klage einreichen und dem Verwaltungsgericht alle nötigen Dokumente und Unterlagen fristgerecht vorlegen.“ Bis Ende September hat er dafür Zeit.

Klein hatte bereits Einspruch gegen die Entscheidung des Wahlauschusses eingelegt, dem der Stadtrat indes nicht gefolgt war. Er moniert insbesondere, dass die Liste der FDP nicht hätte zugelassen werden dürfen, da sie nachträglich manipuliert worden war.

Der Wahlausschuss hatte dies auch festgestellt. Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt hält durch die Streichung von zwei Listenplätzen den Fall aber für wahlrechtlich geheilt.

Zugleich stellte Kleefeldt jedoch Strafanzeige wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Die Liberalen haben nämlich 19 Bewerber als gewählt beurkundet. Auf ihrer Versammlung hatte die FDP nur 18 Kandidaten bestimmt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern hier an.

Die Kommunalaufsicht beim Landkreis wird indes keine Klage erheben. „Es bleibt den Widerspruchsführern aber unbenommen, selbst Klage zu erheben, soweit sie mit der Wahlprüfungsentscheidung nicht einverstanden sind“, heißt in ihrer Stellungnahme.

„Die Veränderung der Zahl und Reihenfolge bezüglich Listenplatz 18 und 19“ der FDP stelle „wahlrechtlich einen Mangel dar, der vor Ablauf der Einreichungsfrist von der FDP hätte korrigiert werden können“. Dies sei unterblieben. Die Kommunalaufsicht folgt aber der Linie des Wahlausschusses, dass die Plätze 1 bis 17 zugelassen werden konnten – „die Entscheidung der Stadt Stendal zum Wahlverfahren der FDP ist nachvollziehbar“.

Allerdings sieht man im Landratsamt den Vorgang durchaus auch relativ. „Abhängig vom konkreten Geschehensablauf sind Wahlprüfungsentscheidungen meist wertende Einzelfallentscheidungen.“

Tom Klein hat dafür kein Verständnis: „Wenn es so ist, dass jede Partei nach einer Abgabefrist und dem Erwischtwerden bei einer Straftat eine neue Versicherung an Eides statt abgeben kann, dann könnten wir die Gesetze in Deutschland gleich alle komplett abschaffen.“

Offenbar hat Klein auch Rückhalt für den Gang vors Verwaltungsgericht. Zwei Stadtratsmitglieder hätten „eine Kostenübernahme zugesichert“. Nennen werde er diese aber nicht.