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Strafbefehl 5950 Euro fürs Fahren ohne "Pappe"

Fast 6000 Euro muss ein 35-Jähriger aus der Nähe von Tangerhütte bezahlen, weil er wiederholt ohne Führerschein fuhr.

Von Wolfgang Biermann 21.01.2020, 13:00

Stendal l In der vergangenen Woche sollte es am Amtsgericht für einen 35-Jährigen aus einem Ortsteil von Tangerhütte ums Fahren ohne Fahrerlaubnis gehen. Doch der schon wiederholt wegen dieses Deliktes Vorbestrafte fehlte unentschuldigt. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 5950 Euro. Den Strafbefehl will das Amtsgericht antragsgemäß außergerichtlich erlassen.

Vor fast eineinhalb Jahren hatte die Volksstimme erstmals über den nach eigenen Angaben als Lagerist arbeitenden Wiederholungstäter berichtet. Im Oktober 2018 erfolgte nach drei Prozesstagen dessen Verurteilung zu 3150 Euro Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der zur Tatzeit 33-Jährige hatte sich, unter Drogen stehend, am Abend des 4. Februar 2018 auf der Landesstraße 30 von Lüderitz nach Vinzelberg mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd geliefert. Laut seinerzeitiger Aussage einer Polizeibeamtin wurden bei der hochriskanten Fahrt Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h erreicht, auch innerorts. Erst mit Hilfe weiterer Streifenwagen, welche die B 188 absperrten, konnte der Raser schließlich gestoppt werden. Ein Drogenschnelltest ergab, dass er unter dem Einfluss von Rauschgift stand. Nicht nur das.

In seinem VW-Passat wurden weitere Betäubungsmittel gefunden. Und der nach dem vorherigen Ausspruch eines Fahrverbotes zur Einziehung ausgeschriebene Führerschein des Angeklagten. Der Angeklagte bestritt in dem Prozess 2018 vehement, von dem Fahrverbot gewusst zu haben. Und er bot dazu alle möglichen Zeugen auf – von der Postbotin über seine Großmutter bis hin zu seinem Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber bestätigte die Angaben des Angeklagten aber nicht, die Großmutter machte von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch, und die Postbotin sagte schließlich aus, dass sie die amtliche Post mit dem Fahrverbot zugestellt habe. Die recht deftige Geldstrafe, mit der das Gericht die Staatsanwaltschaft weit übertroffen hatte, machte der Vorsitzende Richter vor allem am Verteidigungsverhalten des Angeklagten fest. „Sie haben alles bestritten, was nicht zu beweisen war“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Gericht fand „keine Pluspunkte für den Angeklagten“ und sprach als sogenannte Nebenstrafe eine einjährige Fahrerlaubnissperre aus. Im jetzt zur Verhandlung anstehenden Fall ging es um eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis, die schon 2017 stattfand. Wie der Staatsanwalt auf Nachfrage sagte, sei im Nachhinein Anklage erhoben worden, weil zunmächst unklar gewesen sei, ob der Angeklagte 2017 im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Er war es nicht.