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Strenge Regeln 8429 scharfe Waffen zugelassen

8429 scharfe Waffen sind im Landkreis Stendal zugelassen. Die Waffenbehörde prüft, wer die Voraussetzungen dafür erfüllt - und wer nicht.

Von Volker Langner 14.09.2017, 03:00

Stendal l 8429 scharfe Waffen sind im Landkreis Stendal zugelassen, dazu gehören beispielsweise Revolver und Pistolen, Büchsen und Flinten. Insgesamt wurden dafür 2629 Waffenbesitzkarten ausgegeben. „Waffenbesitzkarten haben wir vor allem für Jäger erteilt, nämlich 1221, und an 563 Sportschützen, die in 30 Vereinen organisiert sind. Zudem gibt es noch eine kleine Gruppe von Waffensammlern“, informiert Birgit Schulz.

Sie stellt gemeinsam mit Astrid Böttcher in der Waffenbehörde des Landkreises Stendal Waffenbesitzkarten für scharfe Waffen sowie Kleine Waffenscheine – sie gelten für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – aus. Ihnen obliegt es zu prüfen, ob die Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen.

Eine Voraussetzung ist das Alter. Das liegt bei 18 Jahren. Zudem wird die charakterliche Zuverlässigkeit geprüft. „Wer beispielsweise eine Tankstelle überfallen hat, kann Waffenbesitzkarte beziehungsweise Waffenschein nicht erhalten. Die persönliche Eignung ist in diesem Fall nicht gegeben“, erklärt Astrid Böttcher. Das gelte für Verurteilungen mit einem Strafmaß über einem Jahr und auch Geldstrafen über 60 Tagessätzen. „Dabei“, stellt Birgit Schulz klar, „muss die Straftat rein gar nichts mit Waffen zu tun haben.“ Wer mit 1,7 Promille Alkohol am Steuer erwischt wird, auch für den sind Waffenbesitzkarte und Waffenschein tabu.

Bei den Überprüfungen bedienen sich die Frauen der Waffenbehörde vielerlei Quellen, vornehmlich über das elektronische Netz: Die Bundesanwaltschaft gibt Auskunft über Vorstrafen, die Staatsanwaltschaft über laufende Verfahren, die Polizei über mögliche Anzeigen, das Einwohnermeldeamt über die Richtigkeit von Angaben wie der Adresse. Für die Waffenbesitzkarte müssen die Antragsteller ein Bedürfnis zum Führen und natürlich der Nutzung scharfer Waffen nachweisen, die sich bei Jägern und Sportschützen in der Regel selbst erklären.

Dagegen brauchen Personen, die einen Kleinen Waffenschein beantragen, keine Begründung liefern. Er ist auch nur erforderlich, wenn sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb „der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztum“ – wie es im Amtsdeutsch heißt – bei sich tragen wollen. Im Jahr 2014 stellte die Stendaler Waffenbehörde 11 Kleine Waffenscheine aus, 2015 waren es 38, 2016 immerhin 346 und in diesem Jahr bislang 118.

Beantragt wurden sie von allen Altersgruppen, „von der 18-jährigen Frau bis zur 84-jährigen Omi“, umreißt Birgit Schulz die Bandbreite. In diesem Zusammenhang sagt sie: „Schreckschusswaffen sind nicht zu unterschätzen.“ Ihre Wirkung sei nicht ungefährlich. Deshalb geben die Frauen den Antragstellern ein Informationsblatt über Schreckschusswaffen und Co. mit auf den Weg. Darin enthalten ist auch ein Angebot des Stendaler Schützenvereins „Diana“ zur Unterweisung mit diesen Waffen.

Das Aufgabenfeld der Waffenbehörde geht über die Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenschein hinaus. Es beinhaltet unter anderem die Erteilung von Schießerlaubnissen (zum Beispiel bei Salutschüssen im öffentlichen Raum) und Abschusserlaubnissen (beispielsweise wenn eine frei laufende Kuh partout nicht eingefangen werden kann und den Verkehr gefährdet) sowie Bußgeldverfahren beim Führen unerlaubter Gegenstände.

„Unerlaubte Gegenstände sind beispielsweise Einhandmesser, Schlagstöcke, Taser (eine Art Elektroschocker – Anm. d. Red.) und Softair-Waffen“, erläutert Astrid Böttcher. Wenn die Polizei sie sicherstellt, läuft das Bußgeldverfahren über die Waffenbehörde. Sie lagert die Gegenstände dann bis zur ihrer Vernichtung oder Rückgabe in einen speziell gesicherten Waffenraum. Dort ist übrigens auch Fundmunition vorübergehend untergebracht.

Doch zurück zu den scharfen Waffen. Sie müssen sicher gelagert sein. „Im Juli gab es eine Gesetzesänderung. Die Sicherheitsanforderungen für neue Aufbewahrungsschränke wurden erhöht“, berichtet Birgit Schulz. Das betrifft vornehmlich die Wandstärke und das Verschlusssystem. Die ordnungsgemäße Lagerung der Waffen überprüfen Schulz und Böttcher bei „verdachtsunabhängigen Kontrollen“, wie sie sagen. Sie prüfen unter anderem die Zahl der Waffen, die Waffennummern, die Unterbringung. 2015 gab es 60 Kontrollen, im Vorjahr 56 und in diesem Jahr bislang 78. „Ohne Beanstandungen“, so Astrid Böttcher, die anfügt: „Die Leute sind stets freundlich. Sie finden es richtig, dass es solche Kontrollen gibt.“