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Tierschutz Gericht weist Klage von Pferdewirt zurück

Das Oberverwaltungsgericht hat den Weg frei gemacht, dass die vom Landkreis Stendal beschlagnahmten Pferde versteigert werden können.

Von Bernd-Volker Brahms 12.05.2017, 12:36

Stendal l Das Oberverwaltungericht hat die Klage eines Pferdewirtes aus Ballerstedt (Landkreis Stendal) zurückgewiesen, der gegen die Beschlagnahme von seinen 78 Pferden geklagt hat. Dies teilte das Gericht am Donnerstag in Magdeburg mit.    

Der Lankreis Stendal hatte am 7. Dezember 2016 dem Landwirt insgesamt 78 Pferde weggenommen, weil diese nach Ansicht des Kreistierarztes einen vernachlässigten Eindruck machten. Für Ende Januar war eine Versteigerung von insgesamt 73 Pferden vom Landkreis Stendal angesetzt und kurzfristig wieder abgesagt worden. Der Pferdebesitzer hatte juristische Mittel eingelegt. Einige Tiere waren bereits eingegangen.   

Das Oberverwaltungegericht bestätigte mit seinem Urteil jetzt, dass der Landkreis die Tiere zu Recht wegen schweren Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen weggenommen hat. Der Landkreis hatte nicht nur die Pferde einkassiert, sondern dem Landwirt auch die künftige Haltung untersagt. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigte dies und ließ nun ausdrücklich eine Vesteigerung der Tiere zu.