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Tierschutz Pferdehalter zu 1500 Euro verurteilt

Ein Amtsrichter in Stendal sieht Verstöße gegen Tierschutzgesetz als bewiesen an. 2016 beschlagnahmte der Landkreis mehr als 70 Pferde.

Von Wolfgang Biermann 18.12.2019, 23:01

Stendal l Die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse von 2016 im Vorfeld Versteigerung von mehr als 70 Pferden aus privater Haltung in der Region Osterburg fand mit dem Urteil des Amtsgerichtes am Dienstag ein Ende. Vorerst, denn der Verteidiger kündigte Berufung an und auch die Staatsanwaltschaft will eine solche prüfen. In einer in den Medien als einmalig bezeichneten Aktion beschlagnahmte der Landkreis Stendal am 7. Dezember 2016 auf einem insgesamt etwa 500 Hektar großen Areal an drei Standorten in der Region Osterburg 78 Pferde wegen nicht artgerechter Haltung durch einen Landwirt aus einem Ortsteil von Osterburg. Das Amtsgericht Stendal hatte die vom Landesverwaltungsamt Halle angeordnete Wegnahme mit einem entsprechenden Beschluss unterlegt.

Unter Federführung von Staatsanwaltschaft, Polizei und Landkreis kamen offiziellen Angaben zufolge bei der Wegnahme etwa 100 Personen zum Einsatz. Die laut Landkreis zumeist unterernährten und teils kranken Tiere wurden andernorts untergebracht und wieder aufgepäppelt. 71 Pferde, zwei der 78 waren verstorben und weitere sechs an Fremdbesitzer zurückgegeben worden, wurden bei einer vom Pferdehalter vergeblich zu verhindern versuchten Auktion im Mai 2017 meistbietend für insgesamt 87.000 Euro versteigert, wobei Futter und Unterbringung den Landkreis etwa 200.000 Euro gekosten haben sollen.

Am Dienstag ist der Pferdehalter, ein heute 57-jähriger Osterburger, der nach eigenen Angaben zu DDR-Zeiten eine Lehre zum Facharbeiter für Pferdezucht und Leistungsprüfungen absolviert hat, am achten Verhandlungstag vom Amtsgericht Stendal wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Mit seinem Urteil folge er den Gutachten mehrerer Sachverständiger, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Mählenhoff.

Zudem verhängte er ein dreijähriges Haltungsverbot von Pferden. Der Angeklagte habe sich „entsetzliche Versäumnisse geleistet“, hieß es in der Urteilsbegründung am Ende des hochemotionalen und von teils hitzigen Wortgefechten begleiteten Prozesses.

„Noch nie habe ich einen derart beratungsresistenten, sich selbst überschätzenden Angeklagten erlebt“ und „nicht ein Wort des Bedauern gehört“, sagte Richter Mählenhoff. Er habe nicht den „Hauch eines Zweifels“ an dessen vorsätzlichem Handeln. „Tiere waren nur wichtig für ihn, um sein Ego zu pflegen.“ Der Angeklagte hätte „Kohle in die Hand nehmen, die Pferde richtig füttern und behandeln lassen müssen“. Mählenhoff sprach von „Tierhortung“ und „finanziellen Problemen“, Staatsanwalt Thomas Kramer von „chronischer finanzieller Unterversorgung“ des Angeklagten.

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass ein Pferd im März 2016 „eindeutig schlecht gepflegt wurde“, es sei an den Folgen von Unterernährung und Parasitenbefall verstorben. Im Fall eines zweiten toten Pferdes wurde der Angeklagte indes freigesprochen. Hingegen erfolgten weitere Einzelstrafen im Zusammenhang mit fünf anderen Pferden im November/Dezember 2016. Dazu kommt, dass der Angeklagte einen ihm verletzt zugetragenen und unter Naturschutz stehenden Kolkraben nach dessen Genesung nicht freiließ.

Der Angeklagte sieht sich hingegen als Opfer staatlicher Willkür. Von den Sachverständigengutachten, die allesamt zu seinen Ungunsten ausfielen, zeigte er sich völlig unbeeindruckt. Durch die Wegnahme der Pferde fühlt er sich unschuldig um seine Existenzgrundlage gebracht. Er kämpft mit juristischen Mitteln auf mehreren Ebenen um Schadenersatz. Sein Verteidiger Michael Moeskes und er wurden nicht müde zu beteuern, dass die Pferde jederzeit ausreichend Futter und Wasser gehabt hätten. Die von Parasiten befallenen Tiere will er selbst ohne tierärztliche Hilfe behandelt haben. Als eine Art persönlichen Intimfeind hat er für sich den 2016 amtierenden Kreisamtstierarzt ausgemacht. Der hätte ihm angeblich gedroht, ihn „finanziell fertig zu machen“.

Staatsanwalt Thomas Kramer hielt alle Tatvorwürfe für erwiesen. „Wenn die 78 Pferde nicht beschlagnahmt worden wären, wären sie elendig zugrunde gegangen“. Er forderte 4800 Euro Geldstrafe und ein fünfjähriges Tierhaltungsverbot. Verteidiger Moeskes sah indes die Schuld seines Mandanten als nicht erwiesen an und forderte Freispruch. Nach dem Urteil kündigte Moeskes gegenüber der Volksstimme Berufung an. Staatsanwalt Kramer sagte im Nachgang, dass er prüfen werde, gleichfalls Berufung einzulegen.