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Trunkenheitsfahrt Immer wieder betrunken auf dem Rad

Immer wieder holt die Polizei einen Unbelehrbaren vom Rad, weil er betrunken damit fährt. Jetzt stand er wieder in Stendal vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 05.03.2018, 01:00

Stendal l Mit rekordverdächtigen 3,52 Promille verursachte ein vielfach vorbestrafter Radfahrer 2016 in Havelberg einen Unfall mit einem Pkw. Er beschädigte diesen leicht und verletzte sich selbst, sodass er ins Krankenhaus zur Behandlung kam.

Wegen fahrlässigen Vollrausches war er dafür fast genau vor einem Jahr zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden. Das Gericht hatte strafmindernd Schuldunfähigkeit für den Tattag infolge der hohen Promillezahl angenommen. Zwischenzeitlich wurde der 58-Jährige per schriftlichem Strafbefehl im Oktober zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt, weil er im Mai betrunken mit dem Rad unterwegs war. 750 Euro muss er dafür zahlen.

Jetzt stand er schon wieder wegen Trunkenheit im Verkehr vor dem selben Richter. Am 17. August vorigen Jahres hatte ihn eine Polizeistreife gegen 0.30 Uhr Schlangenlinien fahrend auf dem Gehweg der Uferstraße in Havelberg festgestellt. Ein Atemalkoholtest zeigte 1,9 Promille an. Die wenig später durchgeführte Blutentnahme ergab bei dem Arbeitslosengeld II beziehenden „Dauerkunden“ bei Gericht laut rechtsmedizinischem Gutachten einen Blutalkoholwert von 2,1 Promille.

Schon 23 Eintragungen weist sein Strafregister auf. Fast immer ging es dabei um Trunkenheit im Verkehr, mit dem Fahrrad. Irgendwann könne aus den Geldstrafen auch „eine Freiheitsstrafe werden“, redete der Richter dem Angeklagten ins Gewissen. „Wann begreifen Sie endlich, dass man mit Alkohol im Blut nicht Rad fahren darf?“, wollte der Richter wissen. „Ist ja schon ruhiger geworden, man kommt ja so langsam ins Alter“, zeigte sich der 58-Jährige ein wenig einsichtig. Zum Vorschlag, eine Suchttherapie zu machen, meinte er nur: „Therapie brauch ich nicht.“ Eine solche hätte er vor Jahren angefangen, aber schnell wieder abgebrochen, sagte der Mann auf Nachfrage des Gerichts.

Zur aktuellen Anklage: Am 17. August hat er nach eigenen Angaben mit einem Zechkumpan je eine Flasche Wodka und zusammen eine Flasche Kräuter geleert, bevor er sich aufs Rad geschwungen habe. Dabei hätte er sich „normal“ gefühlt. Für einen nicht Trinkgewohnten hätte das wohl im Krankenhaus geendet, mutmaßte der Richter.

Die letzte Verurteilung im Blick, entschlossen sich Staatsanwältin und Gericht gleichwohl „unter Zurückstellung aller Bedenken“ zu einer Verfahrenseinstellung, weil die 750-Euro-Geldstrafe aus dem Vorjahr doch schon ein „deutliches Signal“ gewesen und danach bislang nichts mehr vorgefallen sei.

„Trinken Sie so viel Sie wollen, aber lassen Sie das Rad stehen“, bekam er zum Prozess­ende als Ratschlag mit auf den Heimweg.