1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Dicke Luft durch Gartenfeuer in Stendal

Umwelt Dicke Luft durch Gartenfeuer in Stendal

Das Verbrennen von Laub ist im Landkreis Stendal wieder erlaubt. Das hat auch die Gegner auf den Plan gerufen.

Von Thomas Pusch 21.10.2017, 10:06

Stendal l Das Telefon in der Redaktion der Volksstimme stand am vergangenen Mittwoch fast nicht mehr still. Es war der erste Tag der Herbstsaison, an dem das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt war, und da wollten viele Gegner des Verbrennens ihrem Ärger Luft machen. „Es stinkt selbst durch das geschlossene Fenster“, hieß es oder, „Die Luft ist so verqualmt, dass man gar nichts mehr sehen kann“ und: „Warum wird das Verbrennen nicht verboten, in anderen Landkreisen klappt es doch auch“.

Eben dieses Verbot hat im Landkreis Stendal bislang nicht geklappt. Dafür hat sich trotz aller Kritik von Naturschützern noch keine Mehrheit im Kreistag gefunden. Im Nachbarlandkreis Jerichower Land sind die sogenannten Gartenfeuer bereits seit sechs Jahren verboten. Im Sommer regten sich allerdings auch Stimmen, die für eine Abschaffung des Verbotes plädieren. „Schluss mit dem Brennverbot“, forderte beispielsweise Möckerns Bürgermeister Frank von Holly (CDU) in einem Brief an den Landkreis.

Bis es zu einer anderen politischen Entscheidung kommt, gilt im Landkreis Stendal aber die die derzeitige Verbrennungsverordnung. Sie erlaubt das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen in der Zeit vom 1. Februar bis 15. März und vom 15. Oktober bis 30. November, jeweils mittwochs und sonnabends in der Zeit von 9 bis 18 Uhr. Allerdings dürfen jeweils nur einmal pro genannten Zeitraum auf dem Gartengrundstück, auf dem sie angefallen sind, die Abfälle verbrannt werden. Und das Verbrennen muss inner- halb von zwei Stunden beendet sein.

Dabei müssen auch Mindestabstände eingehalten werden. Das Feuer muss fünf Meter von Gebäuden und Grundstücksgrenzen, Leitungen und anderen brennbaren oder gefährdeten Sachen entfernt sein, 100 Meter von Krankenhäusern und Altenpflegeheimen sowie 30 Meter vom Waldrand.

Der Landkreis Stendal verweist auf einige Regeln, die beim Verbrennen außerdem beachtet werden müssen. Die Menge der zu verbrennenden Abfälle darf eine Grundfläche von eineinhalb Metern mal eineinhalb Metern und eine Höhe von einem Meter nicht überschreiten. Über eine Woche zwischengelagerte Gartenabfälle sind unmittelbar vor dem Verbrennen umzusetzen, um darunter verborgene Tiere nicht zu gefährden. Die Abfälle dürfen nur auf den Grundstücken verbrannt werden, auf denen sie anfallen.

Verboten ist das Verbrennen ab Windstärke 6 (Äste bewegen sich deutlich, Laub und Papier werden vom Boden gehoben), bei hoher Luftfeuchtigkeit, bei mangelndem Luftmassenaustausch (Inversionswetterlage) sowie bei Nebel. Ebenso ist es bei lang anhaltender, extrem trockener Witterung und Waldbrandwarnstufe 3 oder 4 nicht erlaubt.

Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine häuslichen oder gewerblichen Abfälle, Mineralölprodukte, Chemikalien, Teer- oder Gummimaterialien, beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. Davon ausgenommen sind handelsübliche Kohlen- und Grillanzünder in geringen Mengen.

Beim Abbrennen muss das Feuer ständig von einer volljährigen Person kontrolliert werden. Starke Rauchentwicklung und Funkenflug, die zu einer erheblichen Belästigung oder auch Gefahr der Allgemeinheit, insbesondere der Nachbarschaft, oder zu einer Verkehrsbehinderung führen, sind zu vermeiden. Treten diese auf, müssen sie unverzüglich unterbunden werden.

Vorsorglich muss zur Feuerbekämpfung geeignetes Gerät bereitstehen, beispielsweise Spaten oder Löschwasser. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Die Verbrennungsrückstände müssen dann sofort verbuddelt werden.

Auch im Altmarkkreis Salzwedel dürfen die Gartenfeuer wieder lodern.