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Unfall 2700 Euro wegen fahrlässiger Tötung

Eine Geldstrafe verhängte das Amtsgericht Stendal nach dem tödlichen Unfall auf der Ramelow-Kreuzung im Juni 2017.

Von Wolfgang Biermann 11.02.2019, 23:01

Stendal l Wegen fahrlässiger Tötung muss ein 34 Jahre alter Paketdienst-Fahrer eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro (2700 Euro) zahlen. Er trägt nach Auffassung des Amtsgerichts Stendal die Verantwortung am schweren Unfall an der sogenannten Ramelow-Kreuzung am 2. Juni 2017.

Eine 81-jährige Fußgängerin war vor Ort ihren schweren Verletzungen erlegen. Damit ist der Unfall aus strafrechtlicher Sicht nach über eineinhalb Jahren abschließend aufgearbeitet. Wie die Volksstimme auf Nachfrage von der Staatsanwaltschaft Stendal erfuhr, hat das Amtsgericht am 19. Dezember vorigen Jahres auf Antrag der Strafverfolgungsbehörde einen schriftlichen Strafbefehl über ebendiese Geldstrafe erlassen. „Am 3. Januar dieses Jahres ist die Einspruchsfrist dagegen abgelaufen. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig“, sagte Thomas Kramer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Freitag.

Demnach steuerte der Paketdienst-Fahrer einen Mercedes-Benz-Transporter. Aus Richtung Jacobi-Kirche kommend bog er am Unfalltag um 11.08 Uhr im Tempo-20-Bereich am Ramelow-Kaufhaus nach links in Richtung Bruchstraße ab. Dabei übersah er die Fußgängerin, die vom Winckelmannplatz, also von rechts kommend, die Straße zum Kaufhaus hin überqueren wollte.

„Die Frau geriet unter den Transporter und wurde schwerstverletzt“, hieß es damals in der Polizeimeldung. Und weiter: „Der eintreffende Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.“ Der Unfallfahrer erlitt einen Schock und wurde laut Polizei ins Johanniter-Krankenhaus eingeliefert. Die Geschwindigkeit des Transportes lag nur knapp über dem Tempolimit, zitierte die Volksstimme nach dem Unfall einen Polizeisprecher.

Anfänglich vermuteten die Ermittler anhand von Zeugenangaben, dass die Frau von links, also vom Kaufhaus in Richtung Winckelmannplatz unterwegs war. Davon ging auch das Erstgutachten des damit betrauten Potsdamer Unfallsachverständigen Carsten Wegner aus.

Doch dann machte der Ehemann der verstorbenen Fußgängerin eine gegenteilige Aussage. Angeblich war er zuvor nicht befragt worden. Er befand sich nach eigenen Angaben am Unglückstag in unmittelbarer Nähe seiner Frau und wollte mit ihr vom Winckelmannplatz in Richtung Kaufhaus gehen.

Dieser Umstand habe womöglich erheblichen Einfluss auf die Schuldfrage, sagte Staatsanwalt Kramer im Mai 2018 der Volksstimme. Alle Zeugen mussten noch einmal befragt werden. Schließlich wurde der Sachverständige mit der Erstellung eines Zusatzgutachtens beauftragt. Der Fachmann für Unfallrekonstruktion kam im Ergebnis dessen zu dem Schluss, dass der Unfallfahrer die Frau noch eher hätte sehen müssen, da sie von rechts in sein Blickfeld getreten war.

Die Staatsanwaltschaft geht anhand des Gutachtens davon aus, dass es sich um eine Unaufmerksamkeit, ein Augenblicksversagen des bislang rechtlich unbescholtenen 34-Jährigen handelte. Aufgrund der Umstände sei das mit einer Geldstrafe zu ahnden, wobei das Strafgesetzbuch dafür Gefängnis bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe vorsehe, sagte Staatsanwalt Kramer. Amtsrichter Rainer Mählenhoff habe das offensichtlich genauso gesehen und den Strafbefehl wie beantragt erlassen.

Gutachter Wegner hatte gegenüber der Volksstimme in einem Gespräch – bei allem Lob für die städtebauliche Vollendung – kritisiert, dass bei der Verkehrsplanung des Winckelmann-Platzes offenbar die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend berücksichtigt wurde. So seien Fahrbahn und Gehweg an der Kreuzung, die streng genommen nur eine Einmündung ist, nicht eindeutig voneinander abgegrenzt. Es gelte wohl Tempo 20 und die Regel „rechts vor links“. Aber längst nicht alle Verkehrsteilnehmer seien damit vertraut, vor allem Radfahrer nicht.

Dazu kämen die Fußgänger, die mangels baulicher Führung die Straße wahllos überqueren würden. Eine Diskussion dazu im Stadtrat war ergebnislos verlaufen. Die Verwaltung, die bislang vor allem auf das in der Straßenverkehrsordnung verankerte Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gesetzt hatte, drehte am 29. Oktober vorigen Jahres die Einbahnstraßenregelung an der Marienkirche.

Gleichwohl kam es am 4. Februar durch eine unaufmerksame Autofahrerin im Bereich Kornmarkt/Breite Straße wiederum zu einem Unfall, bei dem eine Fußgängerin verletzt wurde.