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Ungewöhnlich Bewährung, weil Geldstrafe nicht wirkt

Da er trotz Geldstrafe wiederholt rückfällig wurde, erhielt ein Havelberger jetzt eine Bewährungsstrafe.

Von Wolfgang Biermann 25.10.2019, 02:00

Stendal l Für einen notorischen Gerichtsschwänzer aus Havelberg mit bereits 31 Strafregistereinträgen, den Geldstrafen offenbar nicht beeindrucken, ließen sich Staatsanwältin und Amtsrichter jüngst eine ungewöhnliche Lösung einfallen: eine sechsmonatige Bewährungsstrafe per Strafbefehl.

Gängige Varianten in Fällen von „nicht genügend entschuldigtem Ausbleiben“ von Angeklagten bei Prozessen sind, der Erlass eines schriftlichen Strafbefehls über eine Geldstrafe, wobei ein „hinreichender Tatverdacht“ genügt, oder die Vorführung durch die Polizei zum nächsten Gerichtstermin oder ein sogenannter Sitzungshaftbefehl. Im letztgenannten Fall wird der Angeklagte gesucht und inhaftiert, bis ein neuer Prozesstermin angesetzt ist.

Sehr selten praktiziert wird hingegen nach Auskunft der beantragenden Staatsanwältin die Möglichkeit, eine Haftstrafe per Strafbefehl zu erlassen. Denn dies sei an Bedingungen geknüpft. Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr dürfe demnach per Strafbefehl nur erlassen werden, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat und die Strafe zugleich zur Bewährung ausgesetzt wird. Am Verteidiger mangelte es aber in diesem Fall. Der Havelberger, gegen den bereits zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit zu jeweils unterschiedlichen Tatvorwürfen verhandelt werden sollte, hatte nämlich keinen.

Das Gericht wird nun umgehend einen Pflichtverteidiger bestellen. Ist das geschehen, werde dem Angeklagten der Strafbefehl über die Bewährungsstrafe umgehend zugestellt. Legt der Verteidiger für seinen Mandanten Einspruch ein, kommt es erneut zum Prozess.

Tut er es nicht, wird die Bewährungsstrafe rechtskräftig. Worum ging es. Der Havelberger, nähere Daten wurden nicht genannt, war im Mai der versuchten gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Er soll im Vorjahr in Havelberg einen Pflasterstein nach einem jungen Mann geworfen haben. Der Stein verfehlte sein Ziel, der Mann blieb unverletzt. Der zum Prozess nicht erschienene Angeklagte bekam daraufhin per Strafbefehl eine saftige Geldstrafe aufgebrummt. Er muss 150 Tagessätze zu je 30 Euro, also 4500 Euro zahlen.

Aktuell ging es für den vielfach Vorbestraften um Diebstahl im besonders schweren Fall. Laut Anklage soll er von einem umfriedeten Grundstück in der Domstadt ein angeschlossenes Fahrrad gestohlen haben. Dafür hätte er eine Mauer überwinden und zudem das Fahrradschloss knacken müssen, hieß es.

Wegen der zahlreichen Vorstrafen hielt die Staatsanwältin eine Geldstrafe im aktuellen Fall nicht mehr für ausreichend. Und so verständigte sie sich mit dem Richter auf die etwas unkonventionelle Lösung.