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Urteil Angeklagter soll 750 Euro zahlen

Der Schlag gegen den Kehlkopf kostet einen 32-Jährigen aus dem Tangermünder Umland eine saftige Geldstrafe.

Von Wolfgang Biermann 29.09.2020, 05:00

Stendal l Das Amtsgericht hat am zweiten Prozesstag einen 32-jährigen aus dem Umland von Tangermünde wegen Körperverletzung zu 750 Euro-Geldstrafe verurteilt. Das Urteil allerdings stand auf des Messers Schneide. Der Vorsitzende Richter hatte die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage angeregt. Es scheiterte an der Höhe der Geldauflage, die dem Opfer als eine Art Schmerzensgeld zukommen sollte. Staatsanwalt Thomas Kramer hatte 400 Euro gefordert.

Doch der Angeklagte zeigte sich lediglich bereit, einen von ihm „symbolisch“ getitelten Betrag von 150 Euro zu zahlen. So kam es schließlich doch zum Urteil, gegen das der Angeklagte sehr wahrscheinlich Berufung beim Landgericht einlegen wird. Das hat ihn in der Vergangenheit schon einmal in der zweiten Instanz vom Vorwurf der Körperverletzung in einem anderen Fall freigesprochen. Zuvor war er vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Zwischenzeitlich ist er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig verurteilt worden.

Zum aktuellen Fall: Am Abend des 12. Januar vorigen Jahres soll der 32-Jährige in der Kaiserstadt gleich zweimal einen 36-Jährigen attackiert und durch einen Schlag gegen den Kehlkopf erheblich verletzt haben. Im ersten Fall gestand das Amtsgericht dem 32-Jährigen eine Notwehrsituation zu, weil das Opfer den Angeklagten in einer Kneipe nach gemeinsamen Alkoholkonsum erst angepöbelt und sodann wohl auch körperlich angegangen war.

Anders im zweiten Anklagekomplex. Da hatte der Angeklagte angegeben, dem ihm körperlich weit unterlegenen Opfer zuvorgekommen zu sein, um nicht selbst geschlagen zu werden. Er habe „einen Angriff nicht abgewartet“ hieß es in der Urteilsbegründung. Das Gericht sah daher keinen Grund zur Notwehr. Staatsanwalt Kramer hatte in beiden Fällen den Angeklagten als schuldig angesehen und 875 Euro Geldstrafe gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.