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Urteil Betrügereien mit Waren via Internet

Zu einer Bewährungsstrafe verurteilte das Amtsgericht Stendal eine 32-Jährige. Sie hatte betrogen.

Von Wolfgang Biermann 19.11.2018, 23:01

Stendal l Kosmetik, Bekleidung und Mobiliar im Gesamtwert von mehreren tausend Euro im Internet bei unterschiedlichen Anbietern bestellt, aber nicht bezahlt zu haben, wurde einer alleinerziehenden Mutter von drei Kindern zur Last gelegt. Die 32-jährige Stendalerin soll unter Verwendung der Namen ihrer Mutter und ihrer Schwester von 2012 bis 2016 laut Anklage 25 Bestellungen an verschiedene Adressen im Stadtgebiet ausgelöst haben.

Wegen Betruges musste sich die einschlägig Vorbestrafte jetzt vor dem Stendaler Amtsgericht verantworten. Am Ende wurde sie nach einer komplizierten Gesamtstrafenbildung unter Einbeziehung weiterer Strafen zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe und parallel dazu zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt.

Für das Gericht war die Verwendung von verschiedenen Namen bei der Bestellung ein „wichtiges Indiz dafür, dass die Angeklagte von vornherein nicht zahlen wollte“. Die hatte sich vor Gericht sofort geständig gezeigt: „Ja, das ist so richtig“, bestätigte die gelernte Kosmetikerin die Anklagevorwürfe. Sie versuchte, sich mit Kaufsucht zu rechtfertigen. Zudem hätten unerwartet hohe Mietnebenkosten für Ebbe in der Haushaltskasse gesorgt. Sie hätte „verdrängt“ und letztlich die „Übersicht verloren“.

Die unterschiedlichen Adressen versuchte sie mit mehreren Umzügen innerhalb der Stadt zu erklären, angeblich wegen zu hoher Nebenkosten. Aber warum die Bestellung im Namen von Mutter und Schwester?, wollten Staatsanwältin und Richter wissen. Sie sei seit 2014 in Privatinsolvenz. Warum dann aber schon vor 2014 unter falschem Namen? Die Antwort blieb die Angeklagte schuldig.

Sie wolle ihr Leben ändern, gab sie an. Wegen ihrer Kaufsucht und angeblicher Angstzustände hätte sie sich in Therapie begeben. Seit August 2016 hätte es keinen neuen Betrugsfall mehr gegeben, führte sie zum Beweis dafür an, dass es ihr ernst sei. Als die Staatsanwältin eine neunmonatige Haftstrafe forderte, flossen die Tränen. Die trockneten auch nicht, als von zweijähriger Aussetzung zur Bewährung und einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro die Rede war.

Die Verteidigerin stellte keinen konkreten Antrag. Sie argumentierte, dass die wegen Betruges zweifach vorbestrafte Angeklagte den „Kopf in den Sand gesteckt“ habe.

Im Urteil reduzierte das Gericht die Tagessatzhöhe, weil es von einem geringeren monatlichen Nettoeinkommen als Basis zur Errechnung der Geldstrafe ausging, so dass letztlich 1200 Euro als Strafe neben der Bewährungsstrafe anstehen. Das Urteil nahm die Angeklagte sofort an. Und auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.