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Urteil Drei Jahre Gefängnis für Brand

Überraschend zog der 36-jährige Angeklagte seine eingelegte Berufung am Landgericht Stendal zurück.

Von Wolfgang Biermann 13.05.2019, 23:01

Stendal l Überraschendes Ende in einem im März begonnenen Prozess vor der Berufungskammer am Landgericht Stendal. Nach einem plötzlichen Sinneswandel des 36-jährigen Angeklagten und der damit verbundenen Rücknahme seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stendal ist dieses Urteil aus 2018 seit kurzem rechtskräftig.

Das Schöffengericht hatte ihn im September in einem reinen Indizienprozess wegen fahrlässigen Vollrausches zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und dazu die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzug) zur Suchttherapie angeordnet.

Hinter dem sich hier so harmlos anhörenden Tatvorwurf verbirgt sich die Verantwortlichkeit für den Brand eines Mehrfamilienhauses in Seehausen, Ortsteil Schönberg. Angeklagt war die Tat als schwere Brandstiftung.

Die Richter am Amtsgericht sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 21. März vorigen Jahres, gegen drei Uhr morgens auf dem Dachboden in der Dammstraße 5 stark alkoholisiert und daher im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Brand gelegt hat.

Den lichterloh brennenden Dachstuhl konnte die von einer zufällig wachgewordenen Mieterin alarmierte Feuerwehr löschen und zehn Bewohner unverletzt evakuieren. Den Schaden bezifferte die Polizei nach einer Schätzung auf etwa 10.000 Euro.

Noch am Tatort war der selbst im Haus wohnende Angeklagte festgenommen worden. Bei seiner Festnahme wurden an Händen und im Gesicht „schwarze Anhaftungen“ dokumentiert.

Zur Tatzeit hatte er laut Urteil 2,8 Promille auf dem Kessel. Als Motivation für das Zündeln auf dem Dachboden legte das Amtsgericht einen Streit mit dem Lebensgefährten seiner Schwester zugrunde.

Der Angeklagte hatte die Brandlegung wohl nicht bestritten, aber angegeben, sich nicht erinnern zu können: „Mein Kopf hatte sich ausgeschaltet.“ Ein Gutachter schloss einen technischen Defekt und andere Brandursachen aus. Eine „dritte Person“ als Brandstifter hielt das Amtsgericht für „lebensfremd“.

Mehrfach schon ist der Angeklagte mit dem Gesetz in Konflikt geraten, unter anderem wegen Auslösen von Fehlalarmen und Notrufmissbrauch. Stets war Alkohol im Spiel. Er „findet es geil, wenn Polizei und Feuerwehr kommen“, so stand es im Urteil.

Was letztlich den Sinneswandel beim 36-Jährigen bewirkte, die Berufung zurück- und das erstinstanzliche Urteil anzunehmen, ist nicht klar. Vielleicht ist es die Aussicht nach mehrmonatigem Gefängnisaufenthalt die auf zwei Jahre befristete Suchttherapie im Maßregelvollzug anzutreten und möglicherweise danach freizukommen, ohne die komplette Strafe von dreieinhalb Jahren absitzen zu müssen.