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Urteil Gefängnis für Überfall auf Spielhalle

Ein vielfach vorbestrafter 35-Jähriger erbeutete in einer Stendaler Spielhalle knapp 900 Euro und wurde dafür verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 07.02.2018, 23:01

Stendal l Das Landgericht hat am Mittwoch einen gerichtsbekannten Stendaler wegen des Raubüberfalls vom 9. August vorigen Jahres auf die Spielhalle am Tangermünder Tor in Stendal wegen schwerer räuberischer Erpressung sowie weiterer Straftaten in drei Tatkomplexen zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Darin flossen vier weitere Verurteilungen aus dem Vorjahr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, aber mit gefälschter tschechischem Führerschein und Beleidigung von Polizeibeamten ein.

Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler traf mit ihrem Urteil genau die Mitte der von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geforderten Strafen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 35-Jährige mit kasachischen Wurzeln am Morgen des 9. August die Spielhalle durch einen Nebengang betrat. Maskiert und unter Vorhalt einer Waffe, wie sich später herausstellte ein geladener Schreckschussrevolver, forderte er eine Mitarbeiterin auf „setz dich in Bewegung, gib mir das Geld“.

Die 22-Jährige nahm 893,80 Euro aus dem Safe, von dem der Angeklagte wohl durch seine dort als Servicekraft tätige Verlobte wusste, und übergab ihm das Geld. Der Täter steckte das Geld, es handelte sich lediglich um das Wechselgeld, in eine mitgebrachte Tüte und flüchtete.

Er kam aber nicht weit. Nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt wurde er von der Polizei gestellt und ließ sich widerstandslos festnehmen. Den Revolver hatte er auf der Flucht weggeworfen. Das Urteil basiert laut Richter Galler auf dem Geständnis des Angeklagten „und Abweichungen“.

Der Angeklagte hatte angegeben, seit frühester Jugend Rauschgift zu konsumieren, allerdings nicht regelmäßig. Am Tattag hätte er weder Drogen noch Geld besessen, sich welche zu besorgen. Der Überfall sei spontan erfolgt. Die Waffe besaß er nach eigenen Angaben schon länger, und die Maske hätte er sich zurechtgeschnitten.

Wie der Verteidiger nahm auch das Gericht strafmildernd einen minderschweren Fall an. So sei die Waffe laut Videoüberwachung nicht direkt auf die Angestellte gerichtet gewesen und der Überfall für sie körperlich wie seelisch folgenlos geblieben. Der Überfall habe zudem nur kurz gedauert, außerdem habe der Spielhallenbesitzer sein Geld wieder.

Die im Raum stehende Frage einer zweijährigen Suchttherapie im Maßregelvollzug verneinten, im Gegensatz zum Verteidiger, sowohl Staatsanwältin als auch das Gericht. Sie nahmen Bezug auf das Gutachten des Gerichtspsychiaters, der den Angeklagten für nicht therapierbar hält, sondern für einen zu Gewalttaten neigenden Kriminellen mit dissozialer Persönlichkeitsstörung. Einen Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Straftaten sah der Gutachter nicht.

Kaum in Deutschland angekommen, ist der Angeklagte demnach seit dem Jahr 2000 immer wieder straffällig geworden, insgesamt 17 Mal. Wegen schwerer Straftaten verbüßte er bislang 13 Jahre Haft. Den Antrag des Verteidigers, einen zweiten Gutachter hinzuziehen, hatte das Gericht gestern abgelehnt.

Zu den weiteren Straftaten: Am 2. April versetzte er an einer Tankstelle einem Mann, der einer jungen Frau beistehen wollte, zwei Faustschläge ins Gesicht sowie einen Fußtritt. In besagter Spielhalle schlug und trat der Angeklagte am 28. Mai einen anderen Mann zusammen. Dieser erlitt neben Thorax- und Schädelprellungen ein geplatztes Trommelfell und einen Zahnabbruch. Zum vierten Anklagekomplex: Am 28. Juli fuhr er ohne Fahrerlaubnis mit dem BMW seiner Verlobten und verursachte in der Wendstraße einen Unfall mit 2500 Euro Schaden. Anschließend flüchtete er.

Seit dem Überfall ist er in Haft und bleibt es nach dem Urteil auch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision dagegen beim Bundesgerichtshof wahrscheinlich.