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Urteil gesprochen Hilfsbereite Frau wurde vergewaltigt

Ein Vergewaltiger wurde als Wiederholungstäter überführt und vom Stendaler Landgericht unbefristet in den Maßregelvollzug gebracht.

Von Wolfgang Biermann 18.04.2017, 23:01

Stendal l Das Landgericht Stendal hat einen 58-jährigen Wiederholungstäter wegen besonders schwerer sexueller Nötigung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt und dazu seine unbefristete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Maßregelvollzug) angeordnet.

Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Haldensleber (Landkreis Börde) nur knapp zwei Monate nach Verbüßung von insgesamt mehr als 15 Jahren Haft wegen Vergewaltigung in zwei Fällen am 14. November 2016 in Burg (Jerichower Land) eine Frau unter Vorhalt eines Messers und mit körperlicher Gewalt zum Sex gezwungen hat.

Das Urteil basiert neben der Aussage des Opfers vor allem auch auf einem Gutachten des Landeskriminalamtes. Kriminaltechniker hatten an einem Küchenmesser in der Wohnung des Angeklagten Blutanhaftungen entdeckt. Das Gutachten ergab, dass es sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um die DNA des Opfers handelt.

Die Frau hatte bei der Tat an der Schulter eine Stichverletzung erlitten. Zudem trug sie Hämatome am Körper davon. Gemeinsam mit zwei anderen Frauen hatte sich die Burgerin aus reiner Nächstenliebe um die Wiedereingliederung des Angeklagten bemüht. Sie begleiteten ihn auf Behördengängen, halfen bei der Wohnungssuche und der Einrichtung. Am Tatabend suchte das spätere Opfer die Wohnung auf, um die Fenster für das Anbringen von Gardinen zu vermessen. Unvermittelt forderte der Angeklagte die Frau auf, sich auszuziehen. Dazu zückte er ein Messer, hielt es ihr an den Hals und drohte „Ich stech dich sonst ab.“ Er drückte sie gegen eine Wand und fesselte ihr die Hände auf dem Rücken, um danach sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen.

Der 58-Jährige hatte die Vergewaltigung bestritten. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, die Initiative dazu sei von der Frau ausgegangen. Das Gericht glaubte ihm aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof ist noch möglich.