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Urteil Haftstrafen für Rolandfest-Schläger

Zwei Brüder aus Stendal müssen in Haft. Das Amtsgericht Stendal verurteilte sie.

Von Wolfgang Biermann 12.02.2019, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat in der Vorwoche zwei vielfach vorbestrafte Stendaler, zwei Brüder im Alter von 22 und 23 Jahren, wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen beim Rolandfest vorigen Jahres, zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt: den 22-Jährigen zu 18 Monaten und den 23-Jährigen zu einem Jahr Gefängnis. Beim Jüngeren flossen in das Gesamturteil Strafen wegen versuchter Nötigung und Bedrohung sowie Sachbeschädigung ein.
Laut Urteilsbegründung waren die beiden Angeklagten am späten Abend des 2. Juni „Streit suchend und marodierend durch die Stadt gezogen, wie schon vielfach zuvor“. Das Gericht sah es am zweiten Prozesstag nach umfangreicher Beweisaufnahme mit zahlreichen, mehr oder minder erinnerungswilligen und -fähigen Zeugen als erwiesen an, dass die Brüder eine Schlägerei mit völlig Unbeteiligten provozierten.
„Was willst Du?“, hat demnach der Ältere zu einem Rolandfest-Teilnehmer gesagt. „Gar nichts“, habe der geantwortet und dreimal beteuert, er wolle keinen Streit. Trotzdem sei er vom Jüngeren unvermittelt zu Boden geschlagen worden. Dort sei dann auf ihn eingetreten worden. Die Freundin des Opfers konnte den jungen Mann aus dem Pulk herauszerren.
Vom Jüngeren sei sie daraufhin bedroht worden. Wenn sie Anzeige gegen ihn erstatte, würde er sie töten. Sie erstattete trotzdem Anzeige. Die Polizei habe in jener Nacht „unter Druck gestanden“ und sei „nur noch auf Eigensicherung bedacht“ gewesen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung.
Der jüngere Angeklagte hat zudem an einem anderen Tattag die Tür der Stendaler Ausländerbehörde in der Wendstraße (Hufelandhaus) eingetreten. Seine ausländische Freundin habe demnach kein Geld mehr bekommen, sondern nur noch Bezugsscheine für Sachleistungen. Darüber sei der Angeklagte sehr erbost gewesen. Etwa 15 Sekunden, nachdem er das Büro der Ausländerbehörde verlassen hatte, habe die Türscheibe geklirrt. Es gab keinen Wind. Die Tür habe einen Dämpfer, sie könne also nicht allein zufallen und kaputtgehen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung.
Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten Freispruch gefordert. Der Ältere sei an der Schlägerei überhaupt nicht beteiligt gewesen. Und der Jüngere habe allenfalls allein agiert, was aber auch nicht bewiesen sei. Nötigung, Bedrohung und Sachbeschädigung seien nach Ansicht der Verteidigung ebenfalls nicht erwiesen.
Einer der Anwälte bemängelte, dass den von ihm benannten Entlastungszeugen vom Gericht kein Glauben geschenkt worden sei. Die Aussagen seien abgesprochen gewesen, hieß es dazu vom Gericht. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Berufung beim Landgericht ist mehr als wahrscheinlich.