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Urteil Junger Syrer wurde verprügelt

Nachdem ein Stendaler einen jungen Syrer zusammen geschlagen hatte, wurde er zu einer Geldstrafe und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 21.07.2018, 12:00

Stendal l Nach der kurzfristig erfolgten Rücknahme seiner Berufung vor dem Stendaler Landgericht am Donnerstag, 19. Juli 2018, wird die achtmonatige Bewährungsstrafe für einen gerichtsbekannten Stendaler rechtskräftig. Demnach steht nunmehr fest, dass der 25-Jährige am Abend des 3. November vorigen Jahres in der Prof.-Dathe-Straße (Tiergartenviertel im Wohngebiet Stadtsee) einen 23-jährigen, in Stendal lebenden syrischen Krankenpleger-Azubi erst beleidigt und dann mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter krankenhausreif geschlagen hat.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten im März wegen gefährlicher Körperverletzung zu vorgenannten acht Monaten Gefängnis verurteilt und die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte den jungen Syrer „ohne ersichtlichen Grund, arbeitsteilig und wechselseitig“ mit dem unbekannten Mittäter verprügelte, so dass das Opfer die Notfallambulanz aufsuchen und sich behandeln lassen musste. Bleibende Verletzungen trug er nicht davon.

Die Tat sei nicht zu tolerieren, hatte Richter Thomas Schulz in der Urteilsbegründung gesagt. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt und sich beim Opfer entschuldigt. Das Geständnis sei wohl sehr spät gekommen, spreche aber für ihn, hieß es im Urteil. Als Bewährungsauflage muss der 25-Jährige 500 Euro an das Stendaler Tierheim bezahlen.

Er hatte seine Attacke damit versucht zu erklären, dass er kurz zuvor erfahren hätte, dass er Vater werden würde. Zum Zeitpunkt des Prozesses am Amtsgerichts war er es allerdings noch nicht. Mit zwei Kumpels, die er namentlich nicht benennen wollte, hätte er auf die Vaterschaft fast zwei Flaschen Schnaps geleert.

Er bereue die Tat und wolle dafür einstehen. Er sei keineswegs ausländerfeindlich. „Es hätte jeden anderen treffen können“, führte seine Verteidigerin dazu an. Sie bewertete das Handeln ihres Mandanten als „minderschweren Fall“ und forderte eine Geldstrafe von 900 Euro.

Das Opfer hatte als Zeuge ausgesagt, dass er von der Arbeit gekommen sei, als ihm der Angeklagte, den er bis dahin nicht kannte, ein weiterer Mann und eine Frau entgegen kamen. Sie hätten ihm Beleidigungen ins Gesicht geschrien.

Einige der Beleidigungen hätte er wohl verstanden, andere wegen fehlender Deutschkenntnisse nicht. Als er weiterging, rannten ihm die Männer nach, holten ihn vor seinem Hauseingang ein und schlugen ihn nieder. Einige Tage später sah er den Angeklagten zufällig in der Stadt und rief die Polizei, die daraufhin die Personalien des Angeklagten feststellte. Den zweiten Mittäter konnte der Syrer wohl beschreiben, ermittelt werden konnte er aber nicht.