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Urteil Täuschung mit 600 Euro bestraft

Das Stendaler Amtsgericht verurteilt einen 49-jährigen wegen Betruges zu einer Geldtrafe. Der Verurteilte ist kein unbeschriebenes Blatt.

Von Wolfgang Biermann 22.12.2016, 08:20

Stendal l Weil er dem Jobcenter im Vorjahr die Aufnahme einer Arbeit einen Monat zu spät gemeldet hat und damit 723 Euro zu viel an Arbeitslosengeld bekam, ist ein Stendaler (49) unlängst vom Amtsgericht wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.

Er hätte sich „in einer finanziellen Notsituation befunden“, antwortet er auf eine entsprechende Frage von Richter Thomas Schulz. Mit dem überzahlten Arbeitslosengeld habe er sich finanziell etwas Luft verschaffen wollen, um von seinen 7000 Euro Schulden runterzukommen. Inzwischen habe er das Geld aber an das Jobcenter zurückgezahlt.

Das Problem an der Sache: Der Angeklagte ist vorbestraft, auch einschlägig wegen Betruges. Dazu kam noch Fahren ohne Fahrerlaubnis. „Dann sind Sie ja nicht allzu schlau geworden aus Ihren Vorstrafen“, hielt die Staatsanwältin dem 49-Jährigen in ihrem Plädoyer vor.

Zudem konstatierte sie eine „hohe Rückfallgeschwindigkeit“. Die letzte Verurteilung habe erst wenige Monate zurückgelegen, als der Angeklagte erneut straffällig geworden sei. Sie beantragte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro.

„Der Sachverhalt ist klar, der Angeklagte hat das Jobcenter getäuscht. Und dafür muss er bestraft werden“, sagte Richter Schulz in der Urteilsbegründung. Laut Gesetz stehe darauf Gefängnis bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. „600 Euro Geldstrafe ist eine moderate Strafe.“ Auf Antrag könne er diese abarbeiten, bekam er von der Staatsanwältin als Ratschlag mit auf den Weg. Das Urteil hatte er zuvor sofort akzeptiert. Nach eigenen Angaben hat er die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden und sei auf dem besten Weg, seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.