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Urteilsspruch Erneut Haftstrafe für Wahlfälscher

Der Stendaler Wahlfälscher Holger Gebhardt wurde in einem zweiten Betrugsprozess verurteilt: zu insgesamt viereinhalb Jahren.

Von Regina Urbat 01.07.2019, 15:59

Stendal l Der Stendaler Wahlfälscher Holger Gebhardt wird weiter hinter Gittern bleiben, voraussichtlich bis Juni 2022. In einem zweiten Betrugsprozess ist der 45-Jährige am Montag am Landgericht Stendal zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Eingerechnet ist die Haftzeit, die Gebhardt aus dem Wahfälscherurteil seit Haftantritt im Oktober 2017 in der JVA Halle schon verbüßt hat.

In 33 Fällen hat der Ex-CDU-Stadtrat eine private Deutsche Krankenversicherung über einen Zeitraum von gut vier Jahren mit gefälschten Arztrechnungen und medizinischen Belegen betrogen und sich so privat ein Vermögen von rund 97.600 Euro unberechtigt angeeignet. Bei der  Verurteilung wegen gewerblichen Betrugs wurde zudem festgelegt, dass Gebhardt noch rund 85.000 Euro an die private Krankenkasse zurückzahlen muss. 11.700 Euro hatte er bereits in ab Dezember 2016, als der Schwindel durch Überprüfung zweier Zahnarztrechnungen aufflog, zurückgezahlt.

Gebhardt trägt die Kosten des Verfahrens. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Alle Infos rund um die Wahlfälschung in Stendal gibt es in einem Dossier.