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Verurteilt 1200 Euro fürs Fahren ohne "Pappe"

Ein gerichtsbekannter Havelberger muss 1200 Euro Strafe zahlen, weil er ohne Führerschein fuhr.

Von Wolfgang Biermann 05.06.2019, 15:19

Stendal l Ein gerichtsbekannter 29-Jähriger aus einem Ortsteil von Havelberg muss 1200 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zahlen. Bei dem Prozess vor dem Amtsgericht in Stendal, bei dem es unlängst darum gehen sollte, fehlte er wohl. Allerdings wird ihn die Strafe trotzdem ereilen. Denn nach richterlicher Feststellung war ihm die Ladung zum Prozess per Post ordnungsgemäß schon am 29. März zugestellt worden. Damit gilt sein Fernbleiben als unentschuldigt, wie Richter Thomas Schulz feststellte.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zückte nach Beratschlagung mit Richter Schulz einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Und der lautet auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro, also 1200 Euro. Eine gleichhohe Summe musste er im Vorjahr schon einmal zahlen. Da war er allerdings nicht selbst gefahren, sondern hatte das Fahren ohne Fahrerlaubnis durch eine andere Person zugelassen, was sich laut Gericht im selben Strafrahmen wie das eigenhändige Fahren ohne „Pappe“ bewegt.

Im September vorigen Jahres, als ihn die Polizei am Steuer eines Pkw in der Domstadt erwischte, stand er zudem noch unter Bewährung eines anderen Urteils und gilt daher als Bewährungsversager. Das Amtsgericht Perleberg hatte ihn zu einer Haftstrafe verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Details wurden am Amtsgericht Stendal nicht erörtert.

Zum aktuellen Prozess war ein Kumpel des Angeklagten als Zeuge geladen – und auch gekommen. Seine Befragung erübrigte sich mit dem Nichterscheinen des Angeklagten. Er hätte ihn, auf dem Gerichtsflur wartend, über Whatsapp angeschrieben, gab der Zeuge an. Der Angeklagte hätte geantwortet, „er wisse von nichts“, ein Gerichtstermin sei ihm nicht bekannt. Im Postkasten wird er nun demnächst den Strafbefehl mit der 1200 Euro-Geldstrafe vorfinden. Akzeptiert er diese, muss er zahlen. Legt er Einspruch ein, kommt es erneut zum Prozess.

2016 berichtete die Volksstimme letztmalig über den damals 26-Jährigen. Ihm wurde vor dem Schöffengericht das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Bedrohung seiner Lebensgefährtin mit dem Tod vorgeworfen. Lauthals sollte er auf seinem Grundstück „Sieg Heil“ gebrüllt und der Freundin mit „Halt dein Maul, sonst schlage ich dich tot“, gedroht haben.

Ein Nachbar hatte die Polizei gerufen, und der 26-Jährige den Tatvorwurf zunächst gestanden, vor Gericht aber bestritten. Am zweiten Verhandlungstag war der Prozess im Mai 2016 geplatzt, weil der Angeklagte nicht gekommen war. Ein Vorführung misslang. Ob es einen neuen Prozess gab und – wenn ja – wie dieser ausging, darüber konnte die Volksstimme nichts in Erfahrung bringen.