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Verurteilt Dreistes Paar klaut PC aus Bibliothek

16 Monate Haft für den Mann, neun Monate Bewährung für die Frau - die Urteile für ein Stendaler Diebespaar.

Von Wolfgang Biermann 11.09.2017, 10:48

Stendal l Äußerst unverfroren beging ein Pärchen aus Stendal in der Bibliothek der Rolandstadt einen Diebstahl. Am Nachmittag des 6. März dieses Jahres meldeten sich der 35-jährige, vielfach Vorbestrafte und seine 36 Jahre alte, wegen Betruges vorbestrafte Ehefrau als Leser in der städtischen Einrichtung am Mönchskirchhof an. Ordnungsgemäß zahlten sie ihre Aufnahmegebühr. Die angeblich schwangere Ehefrau schickte den Bibliothekar, ein Glas Wasser zu holen.

Als er wiederkam, waren sowohl das Pärchen als auch ein Computer verschwunden. Anhand der Anmeldedaten und der Zeugenaussage konnten die beiden ermittelt werden. Sie fanden sich in der Vorwoche auf der Anklagebank im Amtsgericht wieder – und schwiegen zu den Vorwürfen. Am Ende konnten ihnen dieser und ein weiterer schwerer Einbruchdiebstahl in Stendal Süd nachgewiesen werden.

Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von 16 Monaten für den 35-Jährigen und eine neunmonatige Bewährungsstrafe für die Angeklagte. Die Polizei hatte den Computer in ihrer Wohnung gefunden. Nicht nur das, es fand sich weiteres Diebesgut, das am 19. Dezember vorigen Jahres bei einem Einbruch aus einer Wohnung in der Hanseallee stammte, unter anderem ein neues Fahrrad. Der Hausmeister hatte das ihm bekannte Paar kurz nach dem Einbruch – eine schwere Tasche schleppend und mit einem Fahrrad – aus dem Eingang kommen sehen, wie er als Zeuge aussagte.

Damit nicht genug, legte die Anklage dem 35-Jährigen zur Last, am 3. Mai dieses Jahres in einem Einkaufsmarkt in der Lüderitzer Straße vier CDs im Wert von knapp 40 Euro eingesteckt und ohne zu bezahlen das Geschäft verlassen zu haben. Am Ausgang habe er den Täter gestellt und die Polizei gerufen, berichtete der stellvertretende Marktleiter. Im Plädoyer bezeichnete die Staatsanwältin den Diebstahl des Computers aus der Bibliothek als „ziemlich dreist“.

Weil beim Angeklagten ein „Umdenken nicht zu erwarten und die Gesellschaft vor solchen Taten zu schützen ist“, beantragte sie drei Jahre und zwei Monate Haft für den unter anderem wegen Raubes und fahrlässiger Tötung vorbestraften Angeklagten. Für die Ehefrau forderte sie zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, sowie die Zahlung von 600 Euro an einen gemeinnützigen Verein. Die Verteidigerin sah den Ausspruch von Geldstrafen als ausreichende Sanktion für beide.

Amtsrichter Thomas Schulz erachtete im Urteil indes 16 Monate Haft für den 35-Jährigen als angemessen. Die zu neun Monaten, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe, verurteilte Ehefrau muss als Bewährungsauflage zudem 200 Euro an einen Verein zahlen.