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Verurteilt Mann auf Pferdemarkt verprügelt

Für zehn Monate muss ein 39-Jähriger ins Gefängnis, falls er erneut straffällig wird.

Von Wolfgang Biermann 13.09.2019, 03:00

Stendal l Alljährlich findet Ende August/Anfang September in Havelberg der Pferdemarkt statt. Ebenso regelmäßig folgen Strafprozesse um alle möglichen Strafdelikte, zumeist geht es um Schlägereien. Wegen einer solchen stand jüngst ein 39-Jähriger aus Mecklenburg-Vorpommern vor dem Amtsgericht.

Er sollte laut Anklage am 30. August vorigen Jahres vormittags gegen 11 Uhr völlig unvermittelt einen tatsächlich krebskranken 45-jährigen Bekannten aus demselben Bundesland mit „Krebsi“ betitelt, sodann geschlagen und auf das zu Boden gegangene Opfer eingetreten haben.

Das Amtsgericht verurteilte den bislang nicht vorbestraften arbeitslosen Türsteher auf Mini-Job-Basis zu zehn Monaten Gefängnis. Es setzte die Strafe aber für drei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss der Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Richter Thomas Schulz sagte in der Urteilsbegründung, dass er davon überzeugt sei, dass sich die Tat „wie angeklagt zugetragen“ habe. Die Frage nach dem Motiv blieb unbeantwortet.

Der Angeklagte hatte bestritten, den 45-Jährigen „Krebsi“ gerufen zu haben. Er hätte erstmals den Pferdemarkt mit Frau und Kindern besucht, sei völlig nüchtern gewesen und hätte den Bekannten in Havelberg nach etwa fünf Jahren wiedergesehen. Und er hätte nicht „Krebsi“, sondern „Schmusi“ gerufen. Das sei ein früherer Spitzname des 45-Jährigen. Von einer Krebserkrankung will er nichts gewusst haben. Auch hätte er ihn nicht unvermittelt geschlagen, zu Boden gerissen und dann auch noch getreten. Allenfalls hätte er ihm auf die Schulter geklopft.

Das aber stellten sowohl das Opfer als auch zwei ihn seinerzeit begleitende Männer – 54 und 64 Jahre alt – in Abrede. Vor allem auf die Angaben des 64-Jährigen stützte Richter Schulz sein Urteil. Der habe „vollständig glaubhaft“ geschildert, dass der Angeklagte den Geschädigten zunächst gegen Gesicht und Kopf geschlagen, zu Boden gebracht und dann noch mehrere Tritte verabreicht habe.

Das Opfer selbst hatte sich auf Erinnerungslücken berufen und nur Rippenprellungen, aber keine dauerhaften Schäden davongetragen. „Krebsi“ hätte ihm „mehr wehgetan als die Schläge und Tritte“, hatte der 45-Jährige als Zeuge gesagt. Schmerzensgeld wollte er nicht. „Krebsi“, dieses Wort hielt Richter Schulz für „unterste Schublade“.

Der Verteidiger hatte hingegen Freispruch gefordert. Für ihn gab es „keinen Zeugen mit belastbarer Aussage“. Staatsanwalt Thomas Kramer hatte sich für eine Geldstrafe von 1050 Euro ausgesprochen. Doch dafür sah das Gericht keinen Spielraum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung oder Revision dagegen ist möglich.