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Haftstrafe Polizisten am Notruf-Telefon beschimpft

Ein vorbestrafter Mann aus Tangerhütte muss vier Monate in Haft. Er hat den 110-Notruf missbräuchlich benutzt und Polizisten beleidigt.

Von Wolfgang Biermann 21.07.2016, 15:36

Stendal l Weil er neun Mal völlig betrunken und „ohne sachlichen Grund“ den Notruf 110 betätigt und zudem Polizisten der Einsatzleitstelle in Magdeburg am Telefon unter anderem mit „hässliche Vogelscheuche, Idiot, Affe“ betitelt hatte, war im Januar ein vielfach vorbestrafter 33-Jähriger aus Tangerhütte vom Amtsgericht zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Ohne Bewährung, weil das Gericht keine günstige Sozialprognose bei dem Angeklagten sah, da dieser „völlig unstrukturiert in den Tag hineinlebt“.

Er habe die Notrufleitung blockiert und damit das Wohl der Allgemeinheit gefährdet, hieß es in der Urteilsbegründung (Volksstimme berichtete). Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, zog diese jetzt aber unvermutet zurück. Damit muss er die viermonatige Haftstrafe absitzen.

Nicht um eine Haft-, sondern um eine Geldstrafe von 600 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung und falscher eidesstaatlicher Versicherung sollte es am Donnerstag dieser Woche in einem weiteren Berufungsprozess gehen. Das ehemalige Mitglied des AfD-Kreisvorstands Salzwedel, das am 18. März dieses Jahres vom Amtsgericht Gardelegen wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, wollte gegen ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Gardelegen vorgehen. Das hatte ihn am 18. November vorigen Jahres zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro (600 Euro) verurteilt.

Außerdem sprach das Amtsgericht einem von dem 43-Jährigen geschlagenen Mann 500 Euro Schmerzensgeld zu. Der Amtsrichter hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 12. Januar 2015 einem Mann in einem Ortsteil von Klötze mit einer 20 Zentimeter langen und etwa zwei bis drei Zentimeter breiten Blechrolle auf die linke Hand geschlagen hat. Der 43-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten und an Eides statt versichert, den Mann nicht geschlagen zu haben.

Unerwartet und kurzfristig zog der Angeklagte seine Berufung gegen das Urteil vom 24. November ohne Angaben von Gründen zurück. Nach Auskunft von Gerichtssprecher Michael Steenbuck hat der 43-Jährige auch gegen das am 18. März gesprochene Urteil wegen Volksverhetzung Rechtsmittel eingelegt.

Wie die Volksstimme seinerzeit berichtete, war ihm als Bewährungsauflage aufgegeben worden, ein Monatsgehalt an die Gedenkstätte Buchenwald zu zahlen. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Internet dazu aufgerufen hatte, politisch Andersdenkende an die Wand zu stellen. Inmitten der Urteilsbegründung hatte er einfach den Gerichtssaal verlassen. Ein Termin für den Berufungsprozess steht nach Auskunft von Gerichtssprecher Steenbuck noch nicht fest.