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Vor Gericht Wilde Flucht vor der Polizei

Ein 34-jähriger Tangerhütter flieht mit dem Auto vor der Polizei. Jetzt steht er vor dem Amtsgericht Stendal.

Von Wolfgang Biermann 26.09.2018, 23:01

Stendal l Um eine wilde Verfolgungsjagd zwischen einem VW-Passat und der Polizei geht es in einem Prozess am Amtsgericht Stendal für einen 34-Jährigen Mann aus Tangerhütte, der bereits wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft ist. Am Abend des 4. Februar 2018 sollte auf der B 189 am Abzweig Lüderitz ein VW-Passat mit von den Beamten nicht erkannten Kennzeichen kontrolliert werden. Laut Polizeimeldung ignorierte der Fahrer die Anhaltesignale und fuhr in Richtung Tangerhütte davon.

Wenig später kam der 34-Jährige mit überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Tangerhütte, ebenfalls mit einem VW Passat und ebenfalls die Haltesignale der Polizei missachtend. Er fuhr über die Landesstraße 30 durch Windberge und Wittenmoor bis nach Vinzelberg. Er lieferte sich mit dem ihn verfolgenden Streifenwagen ein hochriskantes Rennen. Von Vinzelberg fuhr er weiter über Börgitz und Uchtspringe bis zur B 188, wobei laut Aussage einer Polizeibeamtin vor Gericht Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h erreicht wurden, auch innerorts.

Mit Hilfe weiterer Streifenwagen, welche die B 188 absperrten, konnte der Raser schließlich gestoppt werden. Ein Drogenschnelltest ergab, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Amphetaminen (Rauschgift) stand. Im Fahrzeug wurden gemäß Polizeiprotokoll geringe Mengen Betäubungsmittel gefunden.

Und auch der Führerschein des 34-Jährigen. Der war zur Einziehung ausgeschrieben. Grund dafür: Ein durch die Bußgeldstelle ausgesprochenes einmonatiges Fahrverbot, verbunden mit einer Geldbuße von 200 Euro. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird nun gegen den Angeklagten verhandelt.

Das Problem: Er bestreitet, diesen Bußgeldbescheid erhalten zu haben, ebenso eine später zugeschickte Mahnung zur Abgabe des Führerscheins. Pech für ihn: Laut Zustellungsnachweis hat ihm die zuständige Postzustellerin den Bußgeldbescheid persönlich in die Hand gedrückt. Er hätte an jenem Tag gearbeitet und gar keine Gelegenheit gehabt, die Post selbst in Empfang zu nehmen. Familienmitglieder hätten ihm auch keine Post übergeben, gibt er an. Nun sollen beim dritten Prozesstag der Arbeitgeber und auch die Postzustellerin als Zeugen aussagen.

Die mutmaßliche schnelle Drogenfahrt und der Besitz von Drogen in geringer Menge gelten als Ordnungswidrigkeit. Diese Verfahren sind im Hinblick auf den höherwertigen Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis eingestellt worden, erfuhr die Volksstimme auf Nachfrage von der Staatsanwaltschaft. Dem Angeklagten droht Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dazu eine Sperre zum möglichen Neuerwerb einer Fahrerlaubnis.