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Wahlfälschung Gebhardt soll Kosten für Wahlen tragen

Stendal soll eine Schadensersatzklage gegen Holger Gebhardt einreichen. Das fordert die Stadtratsfraktion SPD/FDP/Piraten/Ortsteile.

Von Bernd-Volker Brahms 28.11.2017, 17:57

Stendal l Die Stadt soll eine Schadensersatzklage gegen den rechtskräftig wegen Wahlfälschung verurteilten Holger Gebhardt einreichen. Dies fordert die Stadtratsfraktion SDP/FDP/Piraten/Ortsteile mit einer Vorlage im Stadtrat, der am kommenden Montag, 4. Dezember, ab 18 Uhr im Rathaus tagt.

Verschiedene Stadträte und auch Einwohner hatten sich in den vergangenen Monaten bei der Verwaltung immer wieder nach der Möglichkeit einer solchen Klage erkundigt. Von Oberbürgermeister Klaus Schmotz und seinem Vize Axel Klefeldt (CDU) hieß es mehrfach, dass die juristischen Verfahren abgewartet werden müssten. Seit Mitte September ist das Urteil gegen den Ex-CDU-Mann Gebhardt, der mittlerweile im Gefängnis sitzt, rechtskräftig.

Der Antrag für den Stadtrat sieht vor, dass als Gegenstand der Schadensersatzklage sämtliche Kosten der Hansestadt Stendal geltend gemacht werden sollen, die für die Wiederholungswahlen geltend gemacht werden. Die Stadtratswahl von 2014 musste 2015 wiederholt werden, im November 2014 hatte schon die Briefwahl aufgrund der Manipulationen wiederholt werden müssen.

Schadensersatz kann die Stadt fordern für die beiden notwendigen Wiederholungswahlen, die Kosten von zusammen mehr als 50.000 Euro verursacht haben. Wegen der Verjährungsfrist müsste die Stadt bis Jahresende eine Klage einreichen.