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Wahlskandal Wird die Stendaler Stadtratswahl wiederholt?

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg entscheidet über Manipulation und Fehler der Stendaler FDP-Liste bei der Stadtratswahl 2015.

15.10.2017, 23:01

Stendal l Um 11.30 Uhr wird es im Saal 22 des Magdeburger Justizzentrums spannend: Der Vierte Senat verhandelt dann die Berufung des Stendaler Stadtrates gegen das Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts. Dessen 9. Kammer hatte vor anderthalb Jahren an gleicher Stelle festgestellt, dass die Nominierung der FDP-Kandidaten für die Stadtratswahl am 24. Juni 2015 „nicht in geheimer Abstimmung erfolgt“ und die gesamte Stadtratswahl damit ungültig sei. Die Liberalen und auch der Stadtrat sehen das anders.

Das Oberverwaltungs-gericht ließ im August 2016 die Berufung zu, die eine breite Mehrheit im Stadtrates fraktions- übergreifend ‑ bei sieben Gegenstimmen ‑ im Mai 2016 beantragt hatte. Nunmehr verhandelt der Vierte Senat morgen nach mehr als einjähriger Vorbereitung den Fall.

Was war passiert?

18 Kandidaten hatte die FDP am 11. April 2015 für die Stadtratswahl nominiert. Eine Stunde nach Ende der Veranstaltung schrieb Spitzenkandidat Marcus Faber auf seiner Seite im sozialen Netzwerk Facebook, dass neben ihm 18 weitere Bewerber im Juni antreten. 19 Kandidaten reichte die Partei auch offiziell bei der Stadt ein.

Wie kam die Manipulation heraus?

Der inzwischen parteilose Stendaler Tom Klein, der sich damals für die AfD um ein Stadtratsmandat beworben hatte, machte die Manipulation öffentlich. Ihm hatte sich ein Bekannter anvertraut, der als damaliges FDP-Mitglied Teilnehmer der Versammlung war und Beweise vorlegen konnte, dass nur 18 Kandidaten gewählt worden waren.

Wie reagierte der Stadtwahlausschuss?

Auf Vorschlag des damaligen Stadtwahlleiters Axel Kleefeldt ließ der Wahlausschuss 17 FDP-Kandidaten zu. Er strich den auf dem 18. Platz eingefügten ‑ aber nicht gewählten ‑ Freidemokraten und auch die auf Platz 19 gesetzte Kandidatin, da diese ja für einen anderen Platz (18.) gewählt worden ist.

Wie kam der Fall vor Gericht?

Tom Klein legte Einspruch gegen die Zulassung der FDP-Liste ein. Nach seiner Auffassung hätte sie komplett abgelehnt werden müssen. Er kritisierte zudem, dass die Wahl der Liste nicht geheim erfolgt und Spitzenkandidat Marcus Faber gar nicht wählbar gewesen sei, da er seinen Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Wahl in Berlin gehabt habe.

Da der Stadtrat diesen Einspruch verwarf, klagte Klein vor dem Verwaltungsgericht.

Wie entschied das Verwaltungsgericht?

Handschriftlich ausgefüllte Stimmzettel, keine Wahlkabinen oder Sichtblenden und nur wenig Abstand zwischen den Sitzplätzen ‑ nach Auffassung des Magdeburger Verwaltungsgerichtes ist die Nominierung der FDP-Liste damals nicht nach den Grundsätzen einer geheimen Wahl erfolgt. Das Gericht ließ indes durchblicken, dass die Zulassung der 17 Listenbewerber aus seiner Sicht hingegen korrekt war. Offen blieb bei der Verhandlung am 20. April 2016 die Wählbarkeit von Marcus Faber. Dieser war zwar damals als Zeuge geladen und erschienen. Das Gericht behandelte seinen Fall jedoch nicht mehr, nachdem es zuvor bereits die Ungültigkeit der Wahl wegen der aus seiner Sicht nicht geheimen FDP-Nominierung festgestellt hatte.

Was passiert am Dienstag?

Der Fall beginnt praktisch bei Null. Das Oberverwaltungsgericht muss für sein Urteil alle von Tom Klein aufgeworfenen Punkte berücksichtigen: Nominierung der FDP-Liste, Wählbarkeit von Marcus Faber und auch die Entscheidung des Stadtwahlausschusses, 17 FDP-Kandidaten zugelassen zu haben. Neben Marcus Faber ist unter anderem auch FDP-Ortsverbandsvorsitzende Astrid Bleißner als Zeugin geladen.

Wann fällt das Urteil?

Der Vierte Senat wird sich nach dem Ende der Verhandlung zurückziehen und plant nach Angaben eines Sprechers, danach unmittelbar sein Urteil bekannt zu geben.

Bis wann müsste eine erneute Wahl erfolgen?

Binnen 14 Tagen legt das Oberverwaltungsgericht in der Regel die schriftliche Begründung seines Urteils vor. Der Stadtrat und Tom Klein haben dann einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob sie dagegen Revision einlegen wollen. Geschieht dies nicht, ist das Urteil mit Ablauf dieser Frist gültig. Für den Fall, dass auch das Oberverwaltungsgericht die Wahl für ungültig erklären sollte, müsste die Wahl dann binnen vier Monaten wiederholt werden ‑ also bis Ende März 2018.

Wie lange würde ein neuer Stadtrat amtieren?

Wenn bis Ende März gewählt werden müsste, ginge die Wahlperiode lediglich bis zur nächsten Kommunalwahl im Frühjahr 2019. Im Fall einer Revision und eines Ungültigkeits-Urteils dürfte eine Neuwahl-Frist ins zweite Halbjahr 2018 hineinreichen. In dem Fall würde der reguläre Wahltermin vom Frühjahr 2019 vorgezogen und der neugewählte Stadtrat wäre bis 2024 im Amt. Eine solche Verlängerung der Wahlperiode ist aber nur möglich, wenn eine Wahlwiederholung in den Zeitraum von unter einem Jahr bis zum Ende der regulären Wahlperiode (bis 30. Juni 2019) fällt.

Was ist, wenn das Oberverwaltungsgericht Wahlverfahren und Zulassung der FDP für rechtlich unbedenklich erklärt, aber die Unwählbarkeit von Marcus Faber feststellen sollte?

Dann wird es spannend: In dem Fall müsste der Vierte Senat nämlich urteilen, ob deswegen auch die Stadtratswahl zu wiederholen ist oder ob lediglich der FDP-Spitzenkandidat sein Stadtrats-Mandat zurückgeben müsste. Auf Fabers Sitz im Bundestag hätte das Urteil indes keine Auswirkungen. Der 33-Jährige ist zwischenzeitlich auch aus dem elterlichen Haus ausgezogen und hat eine Wohnung im Stendaler Bahnhofsviertel.

Was ist im Fall einer Ungültigkeit der Wahl oder der Nichtwählbarkeit von Marcus Faber mit den Beschlüssen des Stadtrates aus den beiden vergangenen Jahren?

Sie sind formal ebenfalls ungültig. Üblich ist, dass ein neu gewählter Stadtrat diese aber dann im Block bestätigen würde. So war dies auch 2015, nachdem wegen der Wahlfälschung durch den ehemaligen CDU-Stadtrates Holger Gebhardt die Wahl vom Mai 2014 wiederholt werden musste.

Hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Auswirkungen auf künftige Kandidatennominierungen von Parteien?

Die Landeswahlleiterin hat im Vorfeld der Kandidatenaufstellungen für die Bundestagswahl ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine geheime Wahl zu gewährleisten ist. Sie empfahl, dabei Wahlkabinen einzurichten. Das beherzigte auch die altmärkische FDP. Bei der Nominierung von Marcus Faber als Wahlkreiskandidat mussten seine Parteifreunde einzeln in einem separaten Raum ihre Stimme abgeben.

Gibt es eigentlich strafrechtliche Konsequenzen?

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittungen im November 2015 bei Marcus Faber und Astrid Bleißner wegen der Manipulation der Liste ein. Die „Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahrens und die öffentliche Berichterstattung“ dürfte beide „hinlänglich beeindruckt haben, so dass eine Wiederholung ähnlicher Straftaten nicht zu erwarten ist“, erklärte damals ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.