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Wahlwiederholung? Spannung vor der Entscheidung

Muss die Wiederholung der Stendaler Stadtratswahl vom Juni 2015 wegen Fehlern der FDP bei der Kandidatenominierung wiederholt werden?

26.07.2016, 23:01

Stendal l Während die Aufklärung der Wahlfälschung von 2014 immer noch nicht abgeschlossen ist und derzeit einmal mehr Schlagzeilen macht, muss sich das Magdeburger Oberverwaltungsgericht mit juristischen Finessen der Wahlwiederholung vom Juni 2015 beschäftigten.

Die Stadt hat dem Gericht in der vorigen Woche fristgerecht einen neunseitigen Schriftsatz eingereicht. Auf dieser Basis entscheiden die Richter des Vierten Senats, ob sie eine Berufung überhaupt zulassen.

Der Vorstoß des Stadtrats, beschlossen Ende Mai bei sieben Gegenstimmen aus allen Fraktionen, ist ein Strohhalm. Nur rund zehn Prozent der Anträge werden zugelassen.

Ein entscheidendes Kriterium ist, inwieweit das Urteil eine grundsätzliche Bedeutung hat. Darauf zielen weite Teile der Begründung ab, die Rechts-amsleiter Rüdiger Hell an das Gericht geschickt hat.

Streitpunkt ist, ob die Nominierung der FDP-Kandidaten in geheimer Wahl erfolgt ist. Nein, hatte das Verwaltungsgericht entschieden und gerügt, dass das Abstimmungsverhalten einzelner einsehbar gewesen sein könnte.

Die Stadt wirft in ihrer Begründung für die Zulassung der Berufung zwei grundsätzliche Fragen auf: Muss ein Wahlfehler konkret festgestellt werden, oder reicht es aus, dass er nicht ausgeschlossen werden kann. Und: „Im vorliegenden Fall stellt sich darüber hinaus die Frage, ob es überhaupt eine Pflicht zur verdeckten Stimmabgabe bei der Kandidatenaufstellung gibt.“

Der Stendaler Tom Klein, der gegen die Gültigkeit der Wahl geklagt hat, sieht in dieser Frage eher das Land und nicht das Gericht am Zug. Er beantragt, die Berufung nicht zuzulassen.

Nach Volksstimme-Informationen will sich das Oberverwaltungsgericht bis Anfang September entscheiden. Lässt es eine Berufung nicht zu, muss binnen vier Monaten komplett neu gewählt werden. Kommt es zu einer Verhandlung, dürfte die Entscheidung im Laufe des Jahres 2017 fallen.

Unabhängig davon steht in jedem Fall die nächste reguläre Wahl des Stadtrates fest – im Frühjahr 2019.