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Zivilprozess Wenige Beweise gegen "Wahlfälscher"

Im Zivilprozess am Landgericht Stendal wegen des Wahlbetruges 2014 wurden die letzten Zeugen gehört.

Von Regina Urbat 23.09.2020, 19:56

Stendal l Der Stadt Stendal bleibt als Klägerin nur noch die Hoffnung, dass die sogenannte Würdigung der erhobenen Beweise zu ihren Gunsten ausfällt. Rund 50.000 Euro fordert die Verwaltung vom verurteilten Wahlfälscher, dem Ex-CDU-Stadtrat Holger Gebhardt, und von dessen ehemaligen Chef, dem damaligen Kreisvorsitzenden Wolfgang Kühnel. Er geht um eine Entschädigung für zwei Wahlwiederholungen infolge der Fälschung von rund 300 Briefwahlunterlagen bei der Kommunalwahl 2014.

Die Zeugenvernehmung in dem Zivilprozess am Landgericht Stendal ist beendet worden. Die Beweislage scheint dünn zu sein, um Kühnel als Mitwisser und Anstifter, wie der heute 46-jährige Gebhardt im Prozess behauptete, zu überführen. In der ersten Verhandlung am 11. August bestritt Kühnel, der bis dato hartnäckig schwieg, entschieden, vom Betrug gewusst zu haben. Ebenso der als Zeuge geladene Landtagsabgeordnete Hardy Peter Güssau.

Auch die befragte Mitarbeiterin in der Bürogemeinschaft der CDU-Geschäftsstelle verneinte jegliche Mitwisserschaft. Sie kannte weder den schwarzen Aktenordner noch Listen mit Adressen von Briefwählern. Die Botengänge, um Briefwahlunterlagen für Gebhardt abzuholen, begründete die Stendalerin mit der Unterstützung des Kandidaten. Gebhardt hätte sich „enorm engagiert, er wollte gern wieder als Stadtrat gewählt werden“. Damals, so die 62-Jährige im Zeugenstand, hätte sie großes Vertrauen gehabt. So wie die seit 1987 für die CDU tätige Mitarbeiterin gab auch Kühnel zu, Briefwahlunterlagen für Gebhardt abgeholt zu haben. „Mehr aber nicht“, beteuerte der 66-Jährige.

Und genau das bezweifeln Rüdiger Hell, Rechtsamtsleiter im Rathaus, und Hennig von Katte von Lucke, von der Stadt beauftragter Rechtsanwalt. Der Prozess habe den Eindruck erweckt, „dass es eine Verteidigungslinie gibt, die etwa Anfang Juli 2014 geschaffen wurde.“ Und diese habe sich wie ein „roter Faden durchgezogen“, so von Katte von Lucke.

Wie die Richter zur Mitschuld von Kühnel entscheiden, wird erst am 17. November um 10 Uhr am Landgericht Stendal verkündet.