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Brenntage Zündeln ist ein Spiel mit dem Feuer

Kaum ist das Abbrennen von Gartenabfällen im Landkreis Börde wieder erlaubt, da gibt es schon die ersten Probleme.

Von Christian Besecke 17.10.2018, 01:01

Wanzleben l Die von Landrat Martin Stichnoth (CDU) kürzlich genehmigten Zeiträume zum Verbrennen trockener, verholzter Pflanzen und Pflanzenteile aufgrund des trockenen Sommers versetzen die Kleingärtner allerorten in Betriebsamkeit. Seit Montag, 15. Oktober, wird im gesamten Landkreis und so auch in der Stadt Wanzleben kräftig gezündelt.

Das wird wohl bis zum 10. November so weitergehen, dann endet der erste Zeitraum. Im nächsten Jahr darf noch einmal vom 11. März bis 6. April verbrannt werden. „Wir haben schon die ersten Verstöße gegen die Brennordnung des Landkreises Börde festgestellt“, sagte Ordnungsamtsleiter Kai Pluntke am Dienstag, 16. Oktober, im Gespräch mit der Volksstimme. „Erst heute morgen um 8.30 Uhr wurde ein Feuer auf einem Feld bei Schleibnitz gemeldet.“

Dies habe natürlich nichts mit der Brennordnung zu tun. „Das Abbrennen ist nur auf Wohngrundstücken und Kleingartenanlagen gestattet“, erläutert Pluntke. „Daher war das Feld sowieso der falsche Ort. Der Fall wurde von Ordnungsamtsmitarbeitern direkt geklärt und das Feuer gelöscht.“ Im schlimmsten Fall hätte die Feuerwehr anrücken müssen und auf den Verursacher wären hohe Kosten zugekommen.

Der Ordnungsamtsleiter erläutert auch gleich, warum seine Behörde so sensibilisiert an die Sache herangeht. „Erst einmal ist die Brennordnung natürlich einzuhalten“, führt er aus. „Dazu kommt, dass die Wehren im Landkreis allein von gestern bis heute acht Böschungsbrände bekämpft haben.“ Dieser Hintergrund müsse in die Betrachtungen einbezogen werden.

„Im Nordbereich des Landkreises herrscht noch dazu die Waldbrandwarnstufe drei. Daher darf hier sowieso im Augenblick kein offenes Feuer entfacht werden“, sagt Pluntke. „Da kann man die Autobahn 2 als gedachte Grenzlinie nehmen.“ Aktuell bestehe für die Stadt Wanzleben die Warnstufe zwei. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, sei auch hier eine Steigerung denkbar. Die Stadt werde in diesem Fall darüber informieren.

Der Ordnungsamtsleiter verweist noch einmal auf die grundlegenden Aussagen der Brennordnung. „Pro Grundstück und Verbrennungszeitraum darf nur ein Feuer abgebrannt werden“, führt er aus. „Beim Abbrennen ist das Feuer unter ständiger Kontrolle einer geeigneten volljährigen Person zu halten.“ Die Feuer seien nur zulässig von Montag bis Sonnabend. Feiertage seien ebenfalls ausgeklammert. Gezündelt werden dürfe nur in der Zeit von 8 Uhr bis 17 Uhr und nur für die Dauer von zwei Stunden.

„Verbrannt werden darf auch nicht auf Grundstücken, auf denen ein Abstand von 150 Metern zu Seniorenheimen, Schulen, Kindergärten sowie zu Sportplätzen unterschritten wird“, betont Pluntke. Das Ordnungsamt werde in den nächsten Tagen weiter ein wachsames Auge auf die Einhaltung der Vorgaben haben. „Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeiten“, sagt Kai Pluntke. „Sie werden dann natürlich auch so bestraft.“

Angesichts der besonderen Situation und den vergleichsweise geringen Niederschlägen in diesem Sommer sei ohnehin jeder Bürger aufgerufen, besondere Wachsamkeit an den Tag zu legen. „Die beiden genannten Zeiträume bieten natürlich die Möglichkeit für Kleingärtner, Pflanzenreste zu verbrennen“, sagt der Ordnungsamtsleiter. „Allerdings sollten Vernunft und Vorsicht im Vordergrund stehen.“