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Corona Ein Drittel wird weiter notbetreut

Noch strengere Corona-Bestimmungen gelten seit gestern in Wanzleben (Landkreis Börde). Schulen und Kita bleiben geschlossen.

Von Josephine Schlüer 11.01.2021, 23:01

Wanzleben l „Entgegen der Erwartungen haben viele Eltern einen Anspruch“, sagt Kai Pluntke, Sozialamtsleiter der Stadt Wanzleben-Börde. Bis gestern seien 242 Anträge auf Notbetreuung bei ihm eingegangen, davon habe er fünf ablehnen müssen. Alle acht Kindertagesstätten sowie fünf Grundschulen der Einheitsgemeinde sind seit gestern für den regulären Betrieb geschlossen und bieten nur noch die sogenannte Notbetreuung an.

Allerdings greift das Angebot entsprechend der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf dürfen weiterhin in der jeweiligen Einrichtung betreut werden, ebenso wie Kinder, die nach Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls eine entsprechende Tageseinrichtung besuchen.

Einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder haben außerdem die zur Wahrnehmung der „notwendigen Bildungs- und Betreuungsaufgaben erforderlichen Beschäftigten“, dementsprechend Lehrer und Erzieher. Zudem können betreuungsbedürftige Kinder unter 12 Jahren sowie Kinder mit einer Behinderung weiter betreut werden. Letzteres gilt jedoch nur dann, wenn ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig ist, also in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, ohne dass eine private Betreuung etwa durch Familienangehörige möglich ist und die Eltern nicht von zu Hause arbeiten können, heißt es weiter unter Paragraph 11 der aktuellen Eindämmungsverordnung. Die Liste der systemrelevanten Berufe ist lang. Zur kritischen Infrastruktur zählen die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen sowie Transport und Verkehr.

„Circa ein Drittel der sonst üblichen Anzahl an Kindern wird seit gestern weiter in unseren Einrichtungen betreut“, betont der Leiter des Ordnungsamtes.

Die Beiträge für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte müssen alle Eltern bis jetzt weiterhin entrichten, egal ob ihre Kinder derzeit in der Kita oder zu Hause betreut werden. „Wir erwarten hierzu vom Land Sachsen-Anhalt, wie zuletzt auch, Regelungen. Sollte das Land die Kosten übernehmen, werden wir diese den Eltern erlassen“, so Pluntke weiter.

Die Arbeitszeit der Erzieher werde nicht reduziert, so der Sozialamtsleiter. Zum einen seien die Kitas nicht im Regelbetrieb, so dass auch andere Vorgaben zu den Abläufen, verbunden mit dem Personalansatz, existieren. Zum anderen seien auch die Kitas von Ausfällen aufgrund von Erkrankungen und Quarantänemaßnahmen betroffen, weshalb man dort auf alle Erzieher angewiesen sei, begründet Kai Pluntke.

Regelmäßig getestet würden Erzieher und Lehrer derzeit nicht. „Es gab und gibt aber die Möglichkeit, sich einmalig freiwillig testen zu lassen“, betont Pluntke. Bei den Mitarbeitern aller Kindertagesstätten, die bisher davon Gebrauch gemacht haben, sei das Ergebnis negativ ausgefallen.