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Digitalisierung Standesamt jetzt jederzeit erreichbar

Ab sofort können bestimmte Anträge via Online-Standesamt eingereicht und bezahlt werden.

Von Ronny Schoof 29.12.2019, 00:01

Eilsleben l Unabhängig von Öffnungszeiten und Werktagen können Bürger jetzt Geburts- oder Eheurkunden, Registerauszüge und beglaubigte Abschriften vom Standesamt abfordern. Die Verbandsgemeinde Obere Aller hat Anfang Dezember einen eigenen Zugang zum Urkundenportal freigeschaltet. „In größeren Städten wie Magdeburg oder auch Haldensleben gibt es das schon länger“, sagt Standesbeamtin Anke Köhler, „aber für eine relativ kleine Verwaltung wie wir es sind, ist das keine Selbstverständlichkeit.“ Umso mehr freue es sie, dass die Obere Aller diesen Schritt gegangen ist, „denn sowohl für die Bürger als auch für uns im Standesamt bedeutet dieses Angebot eine Erleichterung.“

Mehrere Dienstleistungen des Standesamts werden vom Urkundenportal mit abgedeckt, insbesondere die Ausstellung amtlich beglaubigter Nachweise zum Personenstand. „Das sind Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden“, erklärt Anke Köhler, „die vom hiesigen Standesamt erstellt werden, sofern der Personenstandsfall in einer der Obere-Aller-Gemeinden eingetreten ist.“ Die Beantragung müsse dann nicht mehr persönlich in Eilsleben erfolgen, sondern könne per Smartphone, Tablet oder PC eingereicht werden.

Dafür fallen keine Extrakosten an, sondern lediglich der reguläre Gebührensatz der Verwaltung. Bezahlt werden kann mit Antragstellung auch direkt online per Überweisung oder Lastschrift. „Der Antrag läuft bei uns im System ein und wird dann bearbeitet. Wir sehen auch, ob die Bezahlung bereits erfolgt ist und natürlich, ob Abholung oder Versand gewünscht ist“, so Köhler. Die Abfrage, auf welchem Weg die beantragte Urkunde in Empfang genommen werden soll, erfolgt im Laufe des Bestellprozesses. Durch die Versandoption besteht also die Möglichkeit, Urkunden und Auszüge zu erhalten, ohne das Standesamt persönlich aufzusuchen.

Dauerhaft eingerichtet ist ein Link zum Urkundenportal auf der Homepage der Verbandsgemeinde (obere-aller.de) unter der Rubrik Bürgerservice in der Übersicht links. Für das Betreten des Portals ist das obligatorische Einverständnis zur Datenverarbeitung erforderlich. Dazu muss das entsprechende Häkchen gesetzt werden. Je nach Browser und Betriebssystem muss auch das verwendete Übertragungszertifikat noch vom Nutzer per Klick bestätigt werden.

Und auch, wenn die Formulare tagesgenau für bis zu 110 Jahre zurückliegend ausgestellt werden können, so betont Anke Köhler vorsorglich: „Anfragen im Zusammenhang mit Ahnenforschung können über dieses Portal nicht bearbeitet werden.“