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Erneuerbare Energien Windräder dürfen nicht wachsen

Der Wanzleber Stadtrat hat dem Ersetzen von alten Windkraftanlagen durch neue auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde nicht zugestimmt.

Von Mathias Müller 11.05.2018, 01:01

Wanzleben l Mit einer knappen Entscheidung haben die Mitglieder des Stadtrates Wanzleben das sogenannte Repowering von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde abgelehnt. Zehn Stadtratsmitglieder stimmten dafür, zehn dagegen und drei enthielten sich ihrer Stimme. Damit war der Beschluss, der eine Zustimmung des Stadtrates zum Ersetzen von alten Windkraftanlagen gegen neue zum Inhalt hatte, abgelehnt.

„Für mich heißt das, dass ich keine Beratungen mit Interessenten für den Bau von Windkraftanlagen durchführe. Dazu habe ich kein Mandat“, kommentierte Wanzlebens Bürgermeister Thomas Kluge (parteilos) gegenüber der Volksstimme den Beschluss des Stadtrates. Der Beschluss habe der politischen Meinungsbildung gedient. Gegen eine Erweiterung der Eignungsgebiete für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde hatte sich der Stadtrat schon ausgesprochen.

Auf dem Wanzleber Gebiet stehen acht Windkraftanlagen. Das Repowering sieht die gleiche oder eine geringere Anzahl von Anlagen als Ersatz für bestehende vor, die eine deutlich höhere Leistung haben und deutlich höher sind. Die neuen Anlagen haben eine Gesamthöhe von bis zu 200 Metern. Die Höhe heutiger Anlagen liegt im Durchschnitt bei 100 Metern. Die alten, aus den 1990er Jahren stammenden Anlagen, haben eine Generatorleistung von 300 Kilowatt. Die Leistung einer neuen Windkraftanlage liegt bei 3000 Kilowatt.

„Ich wollte wissen, wie der Stadtrat zu Repowering steht“, verdeutlichte Kluge. Bei elf Ortschaften und weiteren acht Ortsteilen wollte Kluge eine Ortschaft, die an Repowering interessiert sei, diese auch bei ihren Plänen unterstützen. Der Bürgermeister wollte auch anerkennen, wenn ein Ortschaftsrat das Repowering ablehne. „Deshalb sollte sich der Stadtrat an das Votum der betroffenen Ortschaften halten“, verdeutlichte er.

In seiner Außenwirkung sei der Beschluss nur begrenzt bedeutsam. „Die Stadt ist nicht Genehmigungsbehörde und im Regionalen Entwicklungsplan unserer Planungsgemeinschaft sind die Eignungsgebiete ausgewiesen“, sagte Kluge. Bei der Antragstellung sei die Stadt Wanzleben zwar beteiligt, aber nur planungsrechtlich. Die Entscheidungsebene sei immer die Immissionsschutzbehörde.