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Feuerwehr Minutengenaue Abrechnung

Der Einsatz der Wanzleber Feuerwehr kostet im Regelfall den Normalbürger kein Geld. Doch wie teuer ist solch ein Einsatz?

07.01.2021, 23:01

Wanzleben l Wenn es in Wanzleben und den umliegenden Ortsteilen zu einem Feuerwehreinsatz kommt, dann ist das nicht nur im Nachgang mit bürokratischem Aufwand verbunden, sondern auch mit Kostenabrechnungen. Jede Einsatzkraft und jedes zum Einsatz ausgerückte Fahrzeug muss abgerechnet werden. Auf Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes sowie des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat der Stadtrat Wanzleben-Börde auf seiner letzten Sitzung die aktuellen Gebührentarife für die Feuerwehren beschlossen. Zum Einsatz gekommenes Personal sowie Fahrzeuge und Mittel werden demnach minutengenau abgerechnet. So entstehen für einen Löschzug und das dazugehörige Personal, welcher eine Stunde im Einsatz war, Kosten in Höhe von mehr als 6800 Euro. Dabei ist der höchste Posten die Drehleiter, die mit 56,03 Euro pro Minute zu Buche schlägt. Für einen Rüstwagen, ein Spezialfahrzeug für Technische Hilfeleistungen, werden hingegen nur 7,40 Euro pro Minute aufgerufen.

Bei den sogenannten Löschgruppenfahrzeugen gibt es gleich zwei Kategorien bei der Abrechnung. Hier wird nach großen und kleinen Fahrzeugen abgerechnet. Das „günstigste“ Fahrzeug im Feuerwehreinsatz ist nach dem Beschluss des Stadtrates das Tanklöschfahrzeug, welches 4,49 Euro pro Minute kostet. Eine Einsatzkraft in Wanzleben kostet für die Dauer des Einsatzes 1,27 Euro pro Minute.

Außerdem werden im Einsatzfall verwendete Verbrauchsmaterialien abgerechnet. Hier kann jedoch nicht pro Minute abgerechnet werden. So heißt es im vorliegenden Gebührentarif unter Punkt drei, dass Verbrauchsmaterialien aller Art und Ersatzfüllungen- und teile zum jeweiligen Tagespreis der Wiederbeschaffung berechnet werden. Die Entsorgung von Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummittel wird nach den tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. Für die Reinigung und Überprüfung von Chemikalien- und Wärmeschutzanzügen werden ebenfalls Kosten erhoben. Das gilt ebenso für deren Wiederbeschaffung. Doch wer kommt im Fall der Fälle für den Einsatz der Feuerwehr eigentlich auf?

„Wer zahlt und wer nicht, das regelt das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz“, erläutert Ordnungsamtsleiter Kai Pluntke. So müsse eine Privatperson etwa nicht für einen Brand oder eine lebensgefährliche Situation aufkommen. „Prinzipiell gilt es jedoch, jeden einzelnen Fall zu prüfen. Wer ein Feuer vorsätzlich legt, der muss auch für den Einsatz aufkommen“, erklärt Pluntke weiter. Aber auch bei der Abrechnung der Einsätze sei eine Einzelfallprüfung unabdingbar. „Gerade bei Einsätzen, die tagsüber und unter der Woche stattfinden, gibt es eine gewisse Kulanz.“ Das hänge mit der schwierigen Tageseinsatzbereitschaft zusammen. So würden mehrere Feuerwehren alarmiert, um die Sollstärke beim Einsatz vorhalten zu können.

„Dementsprechend werden dann nicht alle Fahrzeuge abgerechnet.“ Auch für die teure Drehleiter gibt es eine Sonderregelung.

„Wir haben für Drehleitereinsätze einen Höchstsatz von rund 500 Euro pro Stunde festgelegt“, so Kai Pluntke abschließend. Schließlich müssten die Abrechnungen auf einem humanen Level bleiben.