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Hundehalter Ordnungsamt verstärkt Kontrollen

Für Hundebesitzer der Stadt Wanzleben-Börde gilt ab diesem Jahr ein neuer Steuersatz. Er erhöht sich von 60 auf 72 Euro.

Von Detlef Eicke 13.01.2017, 00:01

Wanzleben-Börde l Wer einen zweiten Vierbeiner hält, muss nach dem Jahreswechsel weitere 96 Euro zahlen, 24 Euro mehr als bisher. Jeder weitere Hund kostet nochmals 108 Euro statt der bisherigen 84 Euro. Für Tiere, die als Gefahrhunde eingestuft sind, werden gleichbleibend 420 Euro pro Jahr fällig. Hier ist keine Änderung vorgesehen.

„In den Beratungen zur beschließenden Hundesteuersatzung ist mehrfach gefordert worden, nicht nur die ehrlichen Besitzer durch Erhöhung der Steuern für ihre Hunde zu benachteiligen, sondern auch die unangemeldeten Hunde zu ermitteln, steuerrechtlich zu erfassen und die säumigen Besitzer mit Bußgeldern zu beauflagen“, erläutert Ordnungsamtsleiter Kai Pluntke das Vorgehen.

Hundebesitzern, die es bislang versäumt hatten, ihr Tier ordnungsgemäß anzumelden, war bei einer Selbstanzeige bis zum 31. Dezember 2016 eine bußgeldfreie Bearbeitung offeriert worden. Die Hundesteuer für den Zeitraum, den das Amt nachweisen könne, sei aber nachzuzahlen, so Kai Pluntke. „Wir haben die Schonfrist um zwei Wochen verlängert. Ab jetzt werden Hundebesitzer bei Feststellung des Versäumnisses mit höheren Bußgeldern bedacht“, stellt der Amtsleiter klar. Das Verwarngeld kann je nach Dauer der Nichtanmeldung gestaffelt werden, beginnend ab 35 Euro beziehungsweise und 55 Euro. Darüber hinaus könne ein Bußgeld je nach Sachverhalt und Dauer deutlich höher ausfallen, teilte das Amt mit.

Um umfassend zu informieren, hatten Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes am 15. November 2016 begonnen, Handzettel an jeden Haushalt zu verteilen. Als Reaktion darauf sind 113 Anmeldungen erfolgt, im gleichen Zeitraum 2015 waren es lediglich 14 Anmeldungen. In den vergangenen drei Jahren waren durchschnittlich 35 Bußgeldverfahren pro Jahr in Bezug auf das Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt worden.

„Nach Zustellung unseres Informationsblattes in die Haushalte aller Ortschaften haben wir seitens der Bürger viele Nachfragen erhalten. Ein kleiner Teil davon sind Selbstanzeigen gewesen. Wir haben während der Verteilung auch auf den sogenannten ,Postboteneffekt‘ gesetzt, um festzustellen, ob Hunde im Haushalt wohnen. Diese Erkenntnisse trägt das Amt jetzt zusammen“, schildert Kai Pluntke. Das werde allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen, da mit viel Aufwand verbunden, so Pluntke.

Mit den Wohnungsverwaltungen sei vorab gesprochen worden, um einen gemeinsamen Weg zur Erfassung von Hunden in den verwalteten Wohnungen zu finden.

Als ein weiterer Schritt seien intensive Kontrollen aller auf öffentlichen Straßen geführten Hunde über einen Zeitraum von einer Woche pro Ortschaft geplant. Diese sollen zusätzlich zur normalen Kontrolltätigkeit im Außendienst auch an den Wochenenden im ersten Halbjahr durchgeführt werden.

Derzeit sind in den Ortschaften 1700 Hunde angemeldet. Durch die Flyeraktion sind 113 Tiere hinzugekommen. Bis zum Jahr 2012 kann rückwirkend die Hundesteuer erhoben werden. Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Wanzleben-Börde sind alle Hunde binnen 14 Tagen anzumelden. „Außerdem sind nach Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes alle Hunde, die nach dem 1. März 2009 geboren worden sind, zu versichern und mit einem Chip zu kennzeichnen. Wenn ein Hund stirbt, muss er abgemeldet werden. Auch dieser Passus steht im Hundegesetz“, erklärt Kai Pluntke.

Für weitere Fragen steht das Ordnungsamt unter der Telefonnummer: 039209/447 53 oder per Email: ordnungsamt@wanzleben_boerde.de  zur Verfügung.