Kommunalpolitik Im Sülzetal muss die Gefahrenabwehr neu geregelt werden
Straßenreinigung, Winterdienst und die Leinenregelung für Hunde sind drei Beispiele für Inhalte der Verordnung zur Gefahrenabwehr. Ein Vorschlag der Verwaltung liegt zum Beschluss vor.
03.12.2021, 19:08
Sülzetal - Zur Beratung liegt auf dem Tisch der Räte und der Ausschüsse der Gemeinde Sülzetal aus der Verwaltung die Überarbeitung der Verordnung zur Gefahrenabwehr. Sie regelt das Zusammenleben der Menschen in der Gemeinde.