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Infrastruktur Wanzleben plant 30er Zonen

Die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde will das Tempo von Autos vor Schulen und Altenpflegeeinrichtungen drosseln.

Von Mathias Müller 21.12.2017, 00:01

Wanzleben l Wie Wanzlebens Bürgermeister Thomas Kluge (parteilos) informiert, gibt es im Ordnungsamt der Stadtverwaltung das Bemühen, vor Kinder- und Alteneinrichtungen das Tempo von Fahrzeugen aus Sicherheitsgründen zu drosseln. Zusammen mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, der Straßenmeisterei, der Polizei, des Landesverwaltungsamtes und des Ordnungsamtes habe es Termine vor Ort gegeben, um die geplanten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Kilometer pro Stunde zu besprechen.

Die Stadt Wanzleben hat nunmehr Anträge an die zuständigen Behörden gestellt, um das Tempo an diesen Standorten auf 30 km/h zu begrenzen: Grundschule „An der Burg“ Wanzleben, Lindenpromenade; DRK-Seniorenwohnanlage Wanzleben, Lindenpromenade; Kindertagesstätte Klein Wanzleben, Lindenallee; Kindertagesstätte Groß Rodensleben, Magdeburger Straße; Grundschule Seehausen, Ringstraße.

Weiterhin werde durch die Wanzleber Stadtverwaltung geprüft, sagte Kluge weiter, ob auf einigen Gemeindestraßen die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer wegen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung angeordnet werden könne. Dazu zählen die Lange Straße in Wanzleben vor der katholischen Kindertagesstätte in Wanzleben, der Geschwister-Scholl-Platz in Wanzleben vor dem Altenbetreuungszentrum, die Große Gartenstraße in Wanzleben vor der Kindertagesstätte, die Martin-Selber-Straße in Domersleben vor der Grundschule sowie die Krugstraße in Domersleben vor dem Seniorenheim.

Wie Kluge weiter informierte, solle nach einem Erlass des Landesverkehrsministeriums von Sachsen-Anhalt die Beschriftung an Ortstafeln verändert werden. Die Bezeichnung „Stadt Wanzleben-Börde“ solle wieder entfernt werden. Somit werde zum Beispiel auf der Ortstafel auf der Vorderseite „Stadt Seehausen, Landkreis Börde“ stehen. „Die neue Beschriftung wird erstmal durch Überkleben vorgenommen“, sagte Kluge. Das Austauschen der Ortstafeln erfolge dann auf Veranlassung des Baulastträger der entsprechenden Straße wie Gemeinde, Kreis, Land oder Bund.