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Kita-Gebühren Eltern müssen mehr bezahlen

Der Stadtrat Wanzleben hat noch vor der Corona-Krise eine neue Satzung über Gebühren für Betreuungsplätze in Kitas auf den Weg gebracht.

Von Mathias Müller 19.04.2020, 01:01

Wanzleben l Auf dem Gebiet der Stadt Wanzleben-Börde werden acht kommunale Kindertagesstätten, drei freie Kindertagesstätten und drei Tagesmütter betrieben. Insgesamt werden in Zeiten außerhalb der Corona-Krise etwa 1000 Kinder betreut. Jetzt sind es wegen der Notbetreuung in den Kitas deutlich weniger. Noch vor der Krise hat der Stadtrat eine neue Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes beschlossen.

„Die Gesamtkosten für die Kindertagesstätten belaufen sich auf etwa acht Millionen Euro“, sagt Kai Pluntke, Leiter des Amtes für Ordnung und Soziales in der Stadtverwaltung Wanzleben-Börde. Das sei etwa eine Millionen Euro mehr als zur letzten Kalkulation von 2017. Ursache für diese Erhöhung sind eine neu eröffnete Kindertagesstätte und zwei neu eröffnete Tagesmütter im Ortsteil Domersleben in Höhe von 400.000 Euro, die Anerkennung der technischen Kräfte (Essenausgaben) als Platzkosten von 200.000 Euro.

Diese restlichen 400.000 Euro seien Kostensteigerungen wegen der Änderung des Kinderförderungsgesetzes unter anderen durch die Anrechnung von zehn Ausfalltagen pro Erzieher auf den Personalschlüssel und der Erhöhung von Pauschalen in der LEQ-Richtlinie durch den Landkreis Börde sowie allgemeine Preissteigerungen. Grundlage für die Kalkulation seien die sogenannten Entgeltvereinbarungen zu den Kindertagesstätten mit dem Landkreis Börde nach der LEQ- Richtlinie (Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen).

Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt, den Landkreis Börde, die Stadt Wanzleben-Börde und die Eltern. Das Land und der Landkreis beteiligen sich an diesen Kosten mit etwa 3,5 Millionen Euro. „Wir erhalten vom Land und Landkreis rund 500.000 Euro mehr im Vergleich zur Kalkulation von 2017. Diese reichen aber bei weitem nicht aus, die gestiegenen Kosten von einer Millionen auszugleichen. Eine Entlastung der Eltern durch das Land kann es somit auch nicht geben“, macht Plunkte deutlich. Der verbleibende Finanzbedarf von 4,5 Millionen Euro müsse von der Stadt und den Eltern getragen werden. Davon müsse die Stadt mindestens die Hälfte übernehmen. Nach der alten Kalkulation beteiligten sich die Eltern mit 39,34 Prozent an diesem verbleibenden Finanzbedarf. Wegen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Wanzleben-Börde war es auch die Forderung der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde, tatsächlich 50 Prozent an Elternbeiträgen zu kassieren. Wegen der Kostensteigerungen war es nach Ansicht des Stadtrates Wanzleben den Eltern aber nicht zumutbar, diese geforderte Erhöhung zu tragen und die neue Kalkulation sieht „nur“ eine Elternbeteiligung von 39,98 Prozent vor.

Und da die Kosten gestiegen seien, sei auch eine Erhöhung der Platzkosten in den Kitas die Folge, erklärte Pluntke. So kostete zum Beispiel ein Zehn-Stunden-Platz in einer Kinderkrippe nach der alten Satzung 200 Euro und nach der neuen 223 Euro. Eine Zehn-Stunden-Betreuung für ein Kind in einer Kita schlug nach der alten Satzung mit 154 Euro zu Buche, nach neuen sind es 178 Euro.

Im Hortbereich gibt es die größten Abweichungen. Der Gesetzgeber habe hier mit dem neuen Kinderförderungsgesetz vorgegeben, dass im Hort die Eltern nicht nur in den Schultagen, sondern auch in den Ferienzeiten eine stündliche Wahl haben müssen. Vorher hatte die Stadt Wanzleben-Börde drei Tarife im Hort, in Zukunft sind es 24 Tarife. Hier kostete ein Sechs-Stunden-Hortplatz nach der alten Satzung, der die Ferien ganztags enthalten hatte, 98 Euro. Nun kostet dieser Hortplatz einschließlich der Ferienbetreuung ganztags 109 Euro.

Die neue Kita-Satzung enthält auch eine Förderung aus dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt. Und zwar erhalten alle Einsatzkräfte der Wanzleber Feuerwehren ein Drittel der Platzkosten für einen Kita- oder Hortplatz erlassen.

Die Kostenbeitragssatzung wurde nicht nur in den Räten und Ausschüssen beraten, sondern wie gesetzlich vorgeschrieben auch in den Kuratorien und in der Gemeindeelternvertretung. „Glücklich waren die Eltern sicherlich nicht, allerdings war mein Eindruck, dass sie die Gründe für die Erhöhungen aber nachvollziehen können“, resümiert Pluntke. Die Satzung tritt zum 1. August in Kraft. Vorher werden alle Eltern nach den zukünftigen Betreuungsstunden ihrer Kinder befragt und erhalten dann von der Stadt Wanzleben-Börde neue Kostenbescheide.