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Kommunalwahl Wanzleben sucht 200 Wahlhelfer

Die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde bereitet die Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen vor.

Von Mathias Müller 10.01.2019, 00:01

Wanzleben l Die Stadt Wanzleben-Börde benötigt nach Angaben von Bürgermeister Thomas Kluge (parteilos) für die Kommunal- und Europawahl am 26. Mai für die Besetzung der 18 Wahllokale etwa 200 Wahlhelfer. „Wer Interesse hat, kann sich ab sofort bewerben“, sagt Rathauschef Kluge.

Ein Wahlvorstand besteht immer aus einem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, einem Schriftführer und mindestens drei Beisitzern. Eingeteilt werden die Wahlhelfer, sofern es gewünscht wird, in der Nähe des Wohnortes. Der Einsatzort kann aber auch in einem anderen Lokal in der Einheitsgemeinde sein. Wahlvorsteher, ihre Stellvertreter und Schriftführer erhalten eine Woche vor dem Wahltermin eine etwa einstündige Schulung. Die Lokale haben am Tag der Wahl von 8 bis 18 Uhr geöffnet. „Und ab 18 Uhr zählt der Wahlvorstand gemeinsam die Stimmzettel aus. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit 50 Euro für jeden Wahlhelfer entschädigt“, verdeutlicht der Bürgermeister.

Wer Interesse an einer Mitarbeiter in einem Wahlvorstand hat, kann sich ab sofort im Wahlamt der Stadt Wanzleben-Börde schriftlich, telefonisch oder per E-Mail melden. Nach dem Kommunalwahlrecht Sachsen-Anhalts werden dafür Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Telefonnummer benötigt. Das Wahlamt ist im Wanzleber Rathaus, Markt 1-2, Telefon 039209/44772 oder 44726 und per E-Mail unter der Adresse wahl@wanzleben-boerde.de zu erreichen.

In einem Brief an die Wanzleber Stadträte und an die Mitglieder der Ortschaftsräte verdeutlicht Kluge, dass am 26. Mai neben der Europawahl und der Wahl des Kreistages auch die Wahl des Stadtrates der Stadt Wanzleben-Börde und die Wahlen der Ortschaftsräte in der Einheitsgemeinde anstehen. „Sowohl das Amt des Ortschaftsrates als auch das des Stadtrates sind bedeutsame Ehrenämter. Es geht um die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Wanzleben- Börde aber auch in den Ortschaften“, schreibt Kluge.

Damit die Kandidaten auf dem Stimmzettel ihren Namen wiederfinden würden, müssen bestimmte Anforderungen und Formalitäten erfüllt werden. So geben beispielsweise Parteien und Wählergruppen einen Wahlvorschlag mit mehreren Bewerbern ab. Dabei sei zu beachten, dass die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber um maximal fünf höher als die Zahl der zu wählenden Vertreter liege. Für den Wanzleber Stadtrat bedeute das, dass eine Partei oder Wählergruppe auf ihrem Wahlvorschlag höchstens 33 Bewerber benennen könne. Einzelbewerber müssen Unterstützerunterschriften vorlegen.