1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wanzleben
  6. >
  7. Hortzeiten werden jetzt gestaffelt

Neue Satzung Hortzeiten werden jetzt gestaffelt

Der Wanzleber Stadtrat hat eine neue Satzung für die Kinderbetreuung beschlossen. Sie regelt die Betreuungszeiten und die Beiträge.

Von Mathias Müller 17.06.2017, 01:01

Wanzleben l Mit Wirkung vom 1. August dieses Jahres an gilt in den kommunalen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Horte der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde eine neue Satzung über die Förderung und Betreuung der Jüngsten. Diese neue Satzung haben die Mitglieder des Wanzleber Stadtrates bei ihrer Sitzung am Donnerstagabend im Seehäuser „Sonnensaal“ beschlossen. Ebenso eine Satzung, die die Kosten für die Kinderbetreuung regelt.

„Jetzt liegen die viel diskutierten Unterlagen zur Abstimmung vor“, läutete Norbert Hoße (Freie Wähler), der als Versammlungsleiter den Stadtratsvorsitzenden Ernst Isensee (CDU) vertrat, die Abstimmungen über die beiden Satzungsänderungen ein. Besonders um die steigenden Kosten für die Betreuung in den Kindertagesstätten und Horte hatte es seit Monaten in den Ausschüssen des Stadtrates und in der Öffentlichkeit heftige Diskussion gegeben.

Besonders eine Anordnung der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde erregte den Unmut der Eltern. Danach ordnete die Kommunalaufsicht in einer Verfügung zur Haushaltssatzung 2016 an, dass in der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Wanzleben eine Beteiligung der Eltern an den Kinderbetreuungskosten von weniger als 50 Prozent nicht tragbar sei. Bei der Erhöhung der Kosten folgten Verwaltung und Stadtrat jedoch nicht der Anordnung aus dem Landratsamt in Haldensleben. Sie blieben deutlich unter dem geforderten Kostendeckungsgrad von 50 Prozent durch die Eltern. „Die Erhöhung der Erträge, die Verringerung der Aufwendungen sowie die beabsichtigte Änderung des Kinderförderungsgesetzes führen zu dem Entschluss der Verwaltung, zunächst nur 39,34 Prozent der nicht gedeckten Platzkosten durch die Eltern zu finanzieren und nicht wie gefordert 50 Prozent umzulegen“, hieß es unter anderem in der vom Stadtrat beschlossenen Beitragssatzung für die Kinderbetreuung in kommunalen Einrichtungen der Einheitsgemeinde.

Gänzlich neu in der Kostensatzung ist die zeitliche Staffelung der Kinderbetreuung in den Horten der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde. Dort sind nunmehr Betreuungszeiten von zwei, vier und sechs Stunden möglich, was ebenso unterschiedliche, von den Eltern zu zahlende Beiträge von 70, 84 oder 98 Euro zur Folge hat. Besonders Eltern in Hohendodeleben hatten sich für diese zeitliche Staffelung mit unterschiedlichen Beiträgen stark gemacht. Mitglieder des Fördervereins der Grundschule „Friedrich von Matthisson“ und des Schulelternrates hatten die Protestresolution „FAIRnünftige Hortbeiträge“ verabschiedet und damit auf die Staffelung gedrängt. Andreas Strehlow, Vorsitzender des Hohendodeleber Schulfördervereins, zeigte sich dann auch zunächst zufrieden mit der vom Wanzleber Stadtrat beschlossenen Staffelung in den Hortbetreuungszeiten und den unterschiedlichen Beiträgen dafür. „Es freut mich, dass unsere Aktionen etwas bewirkt haben“, sagte Strehlow gegenüber der Volksstimme.