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Tempolimit 30er-Zonen sollen Sicherheit bringen

Die Stadt Wanzleben hat vor etlichen Einrichtungen 30er-Zonen eingerichtet. Damit sollen Fußgänger besser geschützt werden.

Von Mathias Müller 26.07.2018, 02:00

Wanzleben l Fuß vom Gaspedal heißt es seit einiger Zeit vor Kindertagesstätten, Schulen und Altenpflegeeinrichtungen in der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde. Auf Kommunalstraßen, für die die Stadt selbst verantwortlich ist, und in Zusammenarbeit mit den Verkehrslastträgern für die Kreis-, Landes- und Bundesstraßen, wurden Zonen eingerichtet, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde gilt. Die schwächsten Verkehrsteilnehmer – Kinder und alte Menschen – sollen besser vor den Gefahren des Straßenverkehrs geschützt werden.

Auch der Wanzleber Lothar Sachse begrüßt die Einrichtung der Tempolimits. Gerade vor dem Gebäudekomplex des Betreuten Wohnens des DRK-Kreisverbandes Wanzleben in der Lindenpromenade war es in der Vergangenheit immer wieder zu folgenschweren Verkehrsunfällen gekommen. Diese gefährliche Kurve am Volkspark im Zuge der Bundesstraße 246a sei nunmehr entschärft worden.

„Doch wie weit gilt die Tempo-30-Zone? Bis zur nächsten Straßeneinmündung, wie man es in der Fahrschule gelernt hat?“, wollte Lothar Sachse wissen. Ein Schild, das die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufhebe, fehle nämlich. Es sei gut zu wissen, wie weit das Tempolimit gelte, da gerade in diesem sensiblen Bereich mit Tempokontrollen der Polizei zu rechnen sei.

„Es gilt , was auf dem Schild steht. In diesem Fall mit dem Schriftzug Altenheim“, antwortet Wanzlebens Bürgermeister Thomas Kluge (parteilos) auf die Frage des Bürgers. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gelte vom Standort des Schildes bis zum Ende des Gebäudes. Im diesem Fall des Betreuten Wohnens. In anderen Fällen könnten es Kindertagesstätten und Schulen sein.

Auf den kommunalen Straßen hat die Stadt an mehreren Standorten 30 km/h-Schilder installiert. Sie stehen in der Langen Straße vor der Kindertagesstätte „Sankt Bonifatius“ sowie Große Gartenstraße, Sarrestraße und Alte Promenade vor der Kindertagesstätte „Sarrezwerge“. Bei den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen hatte die Stadt Wanzleben für mehrere Standorte Anträge gestellt und genehmigt bekommen.

Dazu zählt die Lindenpromenade in Wanzleben vor dem Betreuten Wohnen des DRK-Kreisverbandes und dem Volkspark auf beiden Seiten. Weitere 30er-Zonen wurden in Klein Wanzleben in der Lindenallee vor der Kindertagesstätte „Ria Runkel“ und in Groß Rodensleben, Zur Magdeburger Straße, vor der Kita „Bussi Bär“ installiert. Die Tempolimits gelten dort auf beiden Seiten.

Der Landkreis Börde hatte jedoch auch Standorte von 30er-Zonen, die die Sarrestadt zur Genehmigung einreichte, abgelehnt. Dazu gehören die Lindenpromenade vor der Wanzleber Grundschule „An der Burg“ und die Ringstraße vor der Grundschule „Ernst Sonntag“ in Seehausen. Die beidseitige Tempobegrenzung vor der Klein Rodensleber Kita „Biene Maja“ sei außerdem abgelehnt worden. Dort ist allerdings einseitig ein Tempolimit vorhanden.