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Entsorgung Abwasser: Gebühren verdreifachen sich

Besitzer von abflusslosen Klärgruben in Wernigerode sollen erheblich mehr zahlen als bisher. Das betrifft vor allem Kleingärtner.

Von Katrin Schröder 08.09.2017, 01:01

Wernigerode l Als Jürgen Stenzel den Gebührenbescheid studiert, fällt er aus allen Wolken. Der Wernigeröder hat einen Kleingarten am Tünneckenberg. Das dort anfallende Abwasser wird in einer abflusslosen Grube gesammelt. Bei Bedarf wird der 300 Liter fassende Behälter im Auftrag des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode (WAHB) geleert. Nach der Entsorgung erhält er stets eine Rechnung – und diese fällt nun erheblich höher aus als in den Jahren zuvor. Statt bisher 14,66 Euro soll er nun 42,27 Euro pro Kubikmeter zahlen. „Das ist eine Erhöhung auf 300 Prozent“, schimpft Stenzel. „Man kann doch nicht von heute auf morgen die Beiträge so erhöhen.“

Doch damit werden gestiegene Kosten umgelegt, entgegnet Marion Völzmann, beim WAHB für Rechtsfragen zuständig. Nach einer Gesetzesänderung ist der Verband verpflichtet, Kleinkläranlagen stärker zu überwachen und die Eigentümer in die Pflicht zu nehmen. „Wir mussten uns jede Anlage vor Ort ansehen. Das bedeutet einen hohen Verwaltungsaufwand“, so Marion Völzmann. Hinzu kommt, dass die Kosten für Absaugen und Abfuhr auf das Doppelte gestiegen seien.

Weil die Gebühren für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt werden, sind diese zusätzlichen Kosten bisher noch nicht weitergegeben worden. „In dieser Kalkulationsperiode seit Anfang 2017 wirkt sich dies erstmals aus“, so Marion Völzmann. Da bei jeder Neuberechnung Plus und Minus einfließen, sei aber denkbar, dass die Kosten für den gesteigerten Verwaltungsaufwand in der Zukunft wieder sinken.

In Wernigerode sind von der Erhöhung hauptsächlich Kleingärtner betroffen. Weil nur sporadisch Abwasser anfällt, sind um die 99 Prozent der Parzellen mit abflusslosen Gruben ausgestattet, so Marion Völzmann. Bei Wohnhäusern ist das anders: Nur einige Gebäude am Ziegelbergsweg sind nicht ans Kanalnetz angeschlossen. Zwar wollen Anwohner und WAHB den Anschluss, doch weil ein Eigentümer Nein sagt, können keine Leitungen verlegt werden. Daher sollen diese Kunden ab 2017 so viel zahlen wie Haushalte, die angeschlossen sind. Die Sonderregelung hat die Verbandsversammlung am Mittwoch beschlossen, teilt WAHB-Geschäftsführer Nikolai Witte mit.