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GerichtsurteilMit Plan B zum Kronenpfad?

Hat der über dem Thalenser Bodetal geplante Baumkronenpfad nach einem abschlägigen Gerichtsurteil noch eine Chance?

Von Dennis Lotzmann 20.07.2019, 01:01

Thale l „Damit ist das Vorhaben tot.“ Die erste Reaktion von Thales Stadtoberhaupt Thomas Balcerowski (CDU) auf das abschlägige Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts zum Baumwipfelpfad hoch oben über dem Bodetal war von Spontanität und keineswegs von Dauer geprägt. Schon Stunden später – und augenscheinlich im Wissen um erste Hintergründe der Richterentscheidung – gab sich der 47-Jährige gewohnt kämpferisch. „Wir werden“, sprach er nach Abstimmung mit Investorin Pamela Groll, „das Urteil in Ruhe studieren und dann entscheiden, ob wir andere Wege gehen wollen, um zum Ziel zu kommen“.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit seiner Entscheidung am Mittwoch, einer Klage des Naturschutzbundes (Nabu) gegen die Kreisverwaltung Harz stattgegeben (die Volksstimme berichtete). Gestern nun wurden Eckdaten des Urteils publik. Kernsatz dabei: Die Richter prüften bei ihrer Entscheidung nicht die Rechtmäßigkeit des Kronenpfades an sich. Sie senkten nach Angaben von Gerichtssprecher Christoph Zieger bereits beim Check der verwaltungsrechtlichen Abläufe die Daumen und gingen in der Folge gar nicht weiter ins Detail.

Hintergrund sind die bisherigen verwaltungsrechtlichen Abläufe. Einen solchen Kronenpfad mitten im Landschaftsschutzgebiet zu bauen, ist grundsätzlich schwer genehmigungsfähig. Die Stadt Thale sprach sich samt Stadtrat als Planungsträger jedoch für das Vorhaben aus und beantragte bei der vorgesetzten Kreisverwaltung eine Befreiung von Verboten des Landschaftsschutzgesetzes. Erfolgreich. Gegen diese Befreiung ging der Nabu in Widerspruch und zog vor das Verwaltungsgericht. Nun ebenfalls mit Erfolg.

Ob der freilich von Dauer ist, bleibt abzuwarten. Die Richter rügten nach Ziegers Worten allein verfahrensrechtliche Fehler. Demnach sei die Stadt Thale nicht berechtigt gewesen, beim Landkreis Harz den Antrag auf Befreiung von den Geboten und Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu stellen. Solche Befreiungen seien darauf gerichtet, Eigentümer und Nutzungsberechtigte betroffener Grundstücke vor unverhältnismäßigen Einschränkungen ihrer Nutzungsrechte zu bewahren. Die Stadt Thale, so Zieger, sei weder Eigentümerin noch Nutzungsberechtigte des Gebiets.

Ein Aspekt, den Balcerowski erfreut registriert. Schließlich, so der Jurist, liege damit ein formaler Grund vor. Einer, der letztlich heilbar sein könnte, wenn man das Antragsverfahren entsprechend korrigiere und rechtskonform gestalte.

Im Detail wollen sich zum jetzigen Zeitpunkt weder Balcerowski noch Investorin Groll äußern. Beide wollen – ebenso wie Nabu-Geschäftsführerin Annette Leipelt – zunächst die Urteilsbegründung studieren. Balcerowski deutet aber an, dass die Projektbefürworter durchaus bereit seien, andere Wege zu beschreiten, um zum Ziel zu kommen.

Damit rechnet auch Annette Leipelt. Die Nabu-Landeschefin sieht aber keinen Spielraum, um von ihrer ablehnenden Sicht auf das Baumkronenprojekt auf dem Roßtrappenberg abzuweichen. An dieser Stelle sei es mit Blick auf die sensible Natur nicht realisierbar.

Was bei Stadtoberhaupt Balcerowski auf Kritik stößt. Für ihn sei der Kronenpfad eine gute Möglichkeit, insbesondere jungen Menschen die Natur nahe zu bringen. „Ich verbinde mit dem Pfad einen Umwelt-Bildungsauftrag. Wenn ich genau das nicht mehr machen kann, kann ich bei Kindern und Jugendlichen auch kein Verständnis und keine Wertschätzung für die Natur erwarten.“