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Gerichtsurteil Wandern im Harz erfolgt auf eigene Gefahr

Das Landgericht Magdeburg hat die Klage Friesländder abgewiesen, der sich auf einer Wandertour im Harz schwer verletzte.

04.03.2020, 17:06

Magdeburg (dpa) l Das Wandern auf dem Hexenstieg im Harz erfolgt nach einem Urteil des Landgerichts Magdeburg auf eigene Gefahr. Die 10. Zivilkammer des Gerichts wies mit dieser Begründung am Mittwoch die Klage eines Mannes aus dem Landkreis Friesland gegen die Stadt Thale ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte (Az.: 10 O 701/19). Der Kläger war auf dem Wanderweg von einem umstürzenden Baum getroffen worden und ist seither querschnittsgelähmt. Er hatte unter anderem ein Schmerzensgeld von 200.000 Euro gefordert.

Als Begründung hatte der Mann angeführt, die Kommune sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und hätte gefällt werden müssen. Dann wäre es nicht gar erst nicht zu dem Unfall gekommen. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht.

Waldbesucher, die auf eigene Gefahr Waldwege nutzten, könnten nicht erwarten, dass Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreifen, so die Richter. Nutzer der Waldwege seien in erster Linie selbst für ihre Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringe, gehörten grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. "Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten", urteilten die Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg einlegen.