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Haustiere Leinenpflicht für Hunde in Wernigerode

Probleme mit freilaufenden Tieren auf Straßen und im Wald häufen sich. Daher besteht eine Anleinpflicht für Hunde.

17.04.2020, 09:33

Wernigerode (vs) l In Wernigerode häufen sich zurzeit die Beschwerden über freilaufende Hunde. Das teilt die Stadtverwaltung mit. „Es gibt sogar Anzeigen über Hunde, die ohne Begleitperson frei herumlaufen, andere Tiere oder Personen gefährden oder attackieren“, berichtet Rathaus-Sprecherin Winnie Zagrodnik. Im öffentlichen Raum – sprich auf Straßen, Plätzen und Wegen in der freien Natur – komme es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Hundebesitzern und Passanten, die sich von den Vierbeinern belästigt fühlen oder sich gar vor ihnen fürchten.

„Bei aller Tierliebe wird darauf verwiesen, dass es Verhaltensregeln für Tierhalter gibt, die in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wernigerode festgehalten sind“, so Zagrodnik weiter. Sie besagt, dass Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass sie niemanden belästigen oder gar gefährden. In Wernigerode bestehe innerhalb des bebauten Stadtgebietes eine Anleinpflicht für alle Hunde. Außerhalb seien sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen oder Tiere nähern.

Darüber hinaus gilt gemäß Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt in Forst und Feldflur seit dem 1. März bis zum 15. Juli die strikte Anleinpflicht für Hunde. Dies ziele insbesondere darauf ab, die Brut- und Aufzucht des Nachwuchses von Vögeln und anderer wildlebender Tiere zu schützen.

Hundehalter hätten ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und Anlagen nicht verschmutzen oder müssen die Hinterlassenschaften sofort beseitigen. „Hierzu sollten die Halter entsprechende Müllbeutel bei sich tragen und diese bitte in den entsprechenden Behältern entsorgen und nicht in die Natur werfen“, appelliert die Sprecherin der Stadtverwaltung. Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 5000 Euro geahndet werden.