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Juristisches Tauziehen Kruskabrücke und üble Nachrede gegen Politiker: Wie Juristen entschieden haben

Durfte Winfried Borchert als Sprecher der Bürgerinitiative Kruskabrücke dem Wernigeröder CDU-Politiker Matthias Winkelmann als Stadtrat vorwerfen, im eigenen Interesse agiert zu haben? Nunmehr haben gleich mehrere Staatsanwaltschaften in dem juristischen Tauziehen entschieden.

Von Dennis Lotzmann 19.01.2022, 21:00
Die Bürgerinitiative Kruskabrücke – darunter Winfried Borchert (3.v.l.)   kämpft gegen den vom Stadtrat beschlossenen Abriss.
Die Bürgerinitiative Kruskabrücke – darunter Winfried Borchert (3.v.l.) kämpft gegen den vom Stadtrat beschlossenen Abriss. Archivfoto: Ivonne Sielaff

Wernigerode - Hart an der Grenze des Tolerierbaren, aber gerade noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt: So lautet das Urteil der Staatsanwaltschaft in Halberstadt mit Blick auf Äußerungen, die Winfried Borchert als Vertreter der Bürgerinitiative (BI) zum Erhalt der Kruskabrücke Ende Mai vorigen Jahres in Richtung des Wernigeröder CDU-Stadtratsfraktionschefs Matthias Winkelmann formuliert hatte. Daher, so Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck, seien die Ermittlungen, die Winkelmann angestoßen hatte, ohne Auflage eingestellt worden.